Hygienische  Wohlfahrtseinrichtungen.  59

lichen  Untersuchung,  sowohl  für  das  gesundheitliche  und  unterrichtliche
  Interesse  der  Kinder,  wie  für  die  Schulbehörde.

In  richtiger  Würdigung  dieses  Ergebnisses  ist  auf  den  Antrag
des  um  diese  Sache  besonders  verdienten  Stadtrates  Kalle  zunächst
versuchsweise  die  Anstellung  von  vier  Schulärzten  für  die  Volksund
  Mittelschulen  durch  den  Magistrat  zu  Wiesbaden  im  Jahre  18906
erfolgt.

Die  den  Schulärzten  zugewiesenen  Aufgaben,  welche  in  einer
Dienstordnung  festgelegt  wurden,  umfaßten:

Die  ärztliche  Untersuchung  aller  neu  aufgenommenen  Schulkinder,
  soweit  dieselben  nicht  einen  anderweiten  ärztlichen  Ausweis
über  ihren  Gesundheitszustand  beibrachten,

die  Ausstellung  und  Führung  eines  Personalbogens  für  jedes
kränklich  befundene  Kind,

die  Abhaltung  einer  Sprechstunde  in  jeder  Schule  alle  14  Tage,
nebst  hygienischer  Revision  und  Überwachung  der  Schulräume,  ihrer
Ausstattung,  Beleuchtung,  Lüftung,  Reinigung  und  dergleichen,  und
schließlich

die  Verpflichtung  zur  Haltung  kurzer  Vorträge  über  schulhygienische
  Fragen  in  den  Lehrer-Vereins-Versammlungen.

Für  diese  Mühewaltung  wurde  ein  Honorar  von  jährlich  je
600  M.  gewährt.

Die  versuchsweise  Einrichtung  bewährte  sich  so,  daß  die  städtischen
  Behörden  nach  den  Erfahrungen  des  ersten  Jahres  kein  Bedenken
  getragen  haben,  sie  zu  einer  dauernden  zu  machen  und  gleichzeitig
  statt  der  vier  Schulärzte  nunmehr  sechs  unter  Aufwendung  von
3600  M.  jährlich  anzustellen.

Von  der  Aufsichtsbehörde  wird  eine  erkennbare  gesundheitliche
Förderung  des  Schulwesens  in  Wiesbaden  durch  die  Schaffung  der
Schulärzte  bestätigt.

Bei  4°,  der  Untersuchten  konnte  den  Lehrern  Anweisung  für
die  spezielle  Behandlung  und  Beaufsichtigung  mit  Rücksicht  auf  bestehende
  Kurzsichtigkeit,  Schwerhörigkeit,  Rückgratsverkrümmungen,
Bruchanlage  und  dergleichen  erteilt  werden,  14  °/,  gaben  Anlaß,  die
ärztliche  Behandlung,  Reinigung  von  Ungeziefer  und  dergleichen,  bei
den  Eltern,  und  zwar,  wie  die  spätere  Kontrolle  erwies,  zumeist  mit
Erfolg  anzuregen.

Auf  Grund  der  gewonnenen  Erfahrungen  ist  nach  Ablauf  des
Versuchsjahres  die  Dienstordnung  in  einigen  Punkten  umgestaltet
worden  und  ordnet  unter  anderem  nunmehr  die  Ausfüllung  eines  Ge-