60  Wohlfahrtseinrichtungen.

sundheitsscheines  nach  vorgeschriebenem  Muster  für  jedes  neu  eintretende
  Schulkind  an.  Zur  Feststellung  der  Größe  und  des  Gewichtes
  desselben  ist  in  jeder  Schule  eine  Meßvorrichtung  und
Dezimalwage  angebracht.  Die  Wägung  und  Messung  des  Kindes
wird  ebenso  wie  die  Eintragung  dieser  Angaben  in  die  hierfür  vorgesehene
  Rubrik  des  Gesundheitsscheines  durch  den  Klassenlehrer
ausgeführt.

Die  am  18.  Januar  1898  an  Ort  und  Stelle  vorgenommenen  Ermittelungen
  stellten  insbesondere  das  hier  Folgende  fest:

Der  ärztliche  Besuch  in  den  Schulklassen  behufs  äußerer  Besichtigung
  der  Kinder  und  gleichzeitiger  Beobachtung  der  .schulhygienischen
  Verhältnisse,  der  Temperatur,  Ventilation  und  dergleichen
  vollzog  sich  unter  verständnisvoller  Mitwirkung  der  Klassenlehrer,
  ebenso  wie  die  Abhaltung  der  Sprechstunde,  leicht  und
rasch,  so  daß  eine  störende  Beeinträchtigung  des  Unterrichts  nicht
hervortrat.

Der  Vollzug  dieser  Tätigkeit  wird  durch  einen  Laufzettel,  auf
welchem  von  den  einzelnen  Lehrern  alle  der  ärztlichen  Untersuchung
bedürftigen  Kinder  vermerkt  sind,  wirksam  vorbereitet.  Die  ärztlichen
Untersuchungen  haben  regelmäßig  einen  verhältnismäßig  bedeutenden
  Prozentsatz  von  ausgesprochenen  oder  beginnenden  Rückgratsverkrümmungen
  (7,6  %,),  von  bis  dahin  zumeist  nicht  bemerkten
Unterleibsbrüchen  (9  %/,),  von  Augenleiden  (13,6  %/,),  von  Gehörfehlern,
  von  Folgen  ungenügender  Reinlichkeit,  sowie  die  mangelhafte
  Konstitution  vieler  Kinder  bereits  beim  Eintritt  in  die
Schule  festgestellt.  Diese  Ermittelungen  gewähren  der  Schulverwaltung
  einen  Schutz  gegen  die  gebräuchliche  Beschuldigung,  daß
durch  den  Schulbesuch  diese  Leiden  erst  veranlaßt  werden.  Dieselben
  bieten  ferner  die  Möglichkeit,  den  Ausschluß  von  Kindern  mit
ansteckenden  Krankheiten,  Krätze,  Ungeziefer  und  dergleichen  rechtzeitig
  zu  bewirken,  die  Hineintragung  von  Ansteckungskeimen  in  die
Schulräume,  die  Infektion  anderer  Kinder  zu  verhindern  und  der
Notwendigkeit  eines  hierdurch  öfters  herbeigeführten  Schulschlusses
erfolgreich  vorzubeugen.

Um  diese  Vorteile  für  Schule  und  Schulkind  zu  sichern,  wird
die  ärztliche  Untersuchung  auf  übertragbare  Leiden  am  besten  vor
Eintritt  des  Kindes  in  die  Schule,  bei  der  Aufnahme,  vorgenommen.

Indem  die  erstmalige  ärztliche  Untersuchung  und  demnächstige
fortdauernde  Beaufsichtigung  der  Schulkinder  auch  zur  Erkennung
von  Infektionsherden  in  den  Familien  führt,  kann  dieselbe  über  das