Hygienische  Wohlfahrtseinrichtungen.  61

engere  Gebiet  der  Schule  hinaus  zu  einer  Kontrolle  des  öffentlichen
Gesundheitszustandes  dienen,  und  dadurch,  daß  der  Schularzt  den
mit  der  Überwachung  der  allgemeinen  Gesundheit  betrauten  Organen
durch  Mitteilung  allgemein  wichtiger  Feststellungen  die  Möglichkeit
zur  Ermittelung  und  Unterdrückung  bisher  unbemerkter  Infektionsherde
  bietet,  kann  derselbe  die  öffentliche  Gesundheitspflege  wesentlich
  unterstützen.

Die  Einrichtung  des  Schularztes  gestaltet  sich  somit  zu  einer
allgemein  nützlichen  hygienischen  Maßnahme.

Wie  auf  gesundheitlichem  Gebiete,  so  gewähren  die  schulärztlichen
  Feststellungen  auch  einen  Einblick  in  die  sozialen  Verhältnisse
  und  zeigen  der  allgemeinen  Wohlfahrtspflege  die  Wege  für
eine  wirkungsvolle  Ausübung.

Von  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung  war  die  Beobachtung
bei  der  Untersuchung  1895,  daß  nur  45,7  %/,  von  6949  Kindern  eine
gute,  45,6  %,  eine  mittlere  und  8,7  %,  eine  schlechte  Körperkonstitution
  darboten.  Diese  Zahlen  lassen  erkennen,  daß  in  weiten
Schichten  der  ärmeren  Bevölkerung  die  Ernährung  keine  für  die
normale  körperliche  Entwicklung  der  Kinder  genügende  ist.  Die
Verabreichung  eines  warmen  Frühstücks,  bestehend  aus  Hafergrützsuppe
  und  Brot,  welche  in  den  Volksschulen  von  Wiesbaden  während
der  Monate  Dezember  bis  März  geübt  und  aus  freiwilligen  Beiträgen
bestritten  wird,  ist  hiernach  vor  der  Beurteilung  als  einer  überflüssigen
Wohlfahrtseinrichtung  geschützt,  und  die  Tatsache,  daß  in  einzelnen
Stadtteilen  bis  zu  20  %/,  der  Gesamtzahl  der  Schüler  sich  zum  Frühstück
  vor  Schulbeginn  einfinden,  beweist  in  Übereinstimmung  mit  den
schulärztlichen  Erhebungen,  daß  hier  einem  wirklichen  Bedürfnis  entsprochen
  wird.

Ferner  erweisen  hierdurch  Turnen,  Spiel  und  Schulbad  als  geeignete
  Mittel  zur  Besserung  der  allgemeinen  Konstitution  und  zur
Förderung  der  gedeihlichen  körperlichen  Entwicklung  ihre  Berechtigung
im  Leben  der  Schule.

Die  anfänglich  vereinzelt  bemerkte  Abneigung  der  Eltern  gegen
den  Schularzt  ist  geschwunden.  Das  wachsende  Verständnis  für  die
Nützlichkeit  der  Einrichtung  beweist  die  Tatsache,  daß  1897  bei  einer
Aufnahme  von  170%  Kindern  nur  35  der  schulärztlichen  Untersuchung
durch  Vorlegung  ärztlicher  Atteste  entzogen  wurden.  Den  Anregungen,
  welche  die  Eltern  durch  Vermittlung  der  Lehrer  mündlich
oder  schriftlich  auf  vorgedrucktem  Formular  für  die  Behandlung  ihrer
Kinder  erhalten,  wird,  wie  vorerwähnt,  fast  ausnahmslos  willig  Folge