62  Wohlfahrtseinrichtungen.

geleistet.  Allein  bei  der  Feststellung  von  Ungeziefer  hat  sich  ein
Widerstand  bei  manchen  Eitern  bemerkbar  gemacht,  der  sich  jedoch
durch  das  bisher  geübte  umständliche  und  mit  Kosten  verknüpfte
Verfahren  zur  Ungezieferbeseitigung  einigermaßen  erklärt  und  voraussichtlich
  bei  entsprechender  Änderung  verschwinden  wird.

Die  von  einigen  Seiten  gehegten  Befürchtungen,  daß  Mißhelligkeiten
  zwischen  Lehrer  und  Schularzt  entstehen  würden,  haben  sıch
nicht  bestätigt.  Die  schulärztliche  Tätigkeit  ist  von  den  Lehrern  als
eine  die  Schulzwecke  unterstützende  erkannt  worden,  und  auch  fur
den  Schulbetrieb  ist  durch  den  Eintritt  des  Schularztes  die  von
manchem  Lehrer  besorgte  Störung  nicht  eingetreten.

Zu  dieser  erfreulichen  Entwicklung  haben  die  Schulärzte  infofern
beigetragen,  als  sie  ihr  Amt  mit  Takt  ausgeübt  und  unerfüllbare
Forderungen  nicht  gestelit  haben.  Etwaige  Beschwerden  der  Schulärzte
  unterliegen  der  Prüfung  in  der  Schulhygienedeputation,  welche
aus  zwei  Magistratsmitgliedern,  drei  Angehörigen  der  Schuldeputation
und  einem  Schularzt  gebildet  ist.

Durch  die  Teilnahme  der  Lehrer  an  den  ärztlichen  Untersuchungen
  bei  ihren  Schülern  und  durch  ihre  Kontrolle  über  die  für
das  hygienische  Verhalten  der  Kinder  sowie  über  Reinhaltung,
Lüftung,  Heizung  und  Beleuchtung  der  Schulräume  gegebenen  Anordnungen
  und  Anregungen  ist  das  Interesse  der  Lehrer  in  erfreulicher
  Weise  geweckt  und  ihr  Blick  für  diese  Sachen  geschärit
worden.

Die  ärztlichen  Anordnungen,  welche,  wie  bemerkt,  den  Eltern
oft  durch  den  Lehrer  persönlich  übermittelt  werden,  haben  in  vielen
Fällen  erwünschte  Beziehungen  zwischen  Schule  und  Elternhaus  geschaffen.


Kompetenzstreitigkeiten  mit  den  Medizinalbeamten  wegen  der
Wahrnehmung  der  hygienischen  Beaufsichtigung  der  Schullokalitäten
und  dergl.  seitens  der  Schulärzte  sind  nicht  vorgekommen,  da  die
letzteren  durch  ihre  Instruktion  auf  die  Anrufung  des  Königlichen
Kreisphysikus  bei  Feststellungen  von  allgemeiner  und  prinzipieller
Bedeutung  hingewiesen  sind.  Außerdem  wird  der  Kreisphysikus  zu
den  Verhandlungen  der  Schulhygienekommission  über  Fragen  von
größerer  Tragweite  regelmäßig  zugezogen.  Das  verständnisvolle  Zusammenwirken
  der  Schulärzte  und  der  Medizinalbeamten  bei  Ermittlung
  und  Unterdrückung  ansteckender  Krankheiten  hat  sich  sowohl
  für  die  öffentliche  Gesundheitspflege  wie  für  die  Schule  besonders
  vorteilhaft  erwiesen.