64  Wohlfahrtseinrichtungen.

Anweisung  eines  besonderen  Sitzplatzes  wegen  Gesichts-  oder  Gehörfehler
  usw.)  bedürfen.

Außer  dieser,  in  den  ersten  4—6  Wochen  des  Schuljahres  vorzunehmenden
  genaueren  Untersuchung  sollen  die  neueintretenden
Schulkinder  in  den  ersten  2—3  Tagen  bereits  einer  äußeren  ärztlichen
  Revision  unterzogen  werden  behufs  Ermittlung  von  übertragbaren
  Krankheiten  und  Ungeziefer.

Über  jedes  untersuchte  Kind  ist  ein  dasselbe  während  seiner
ganzen  Schulzeit  begleitender  „Gesundheitsschein“  auszufüllen.  Erscheint
  ein  Kind  einer  ständigen  ärztlichen  Überwachung  bedürftig,
so  ist  der  Vermerk  „ärztliche  Kontrolle“  auf  der  ersten  Seite  oben
rechts  zu  machen.  Die  Spalte  betreffend  „allgemeine  Konstitution“
ist  bei  der  Aufnahmeuntersuchung  für  jedes  Kind  auszufüllen  und
zwar  nach  den  Kategorien  „gut,  mittel  und  schlecht“.

Die  Bezeichnung  „gut“  ist  nur  bei  vollkommen  tadellosem  Gesundheitszustand
  und  „schlecht“  nur  bei  ausgesprochenen  Krankheitsanlagen
  oder  chronischen  Erkrankungen  zu  wählen.

Die  anderen  Rubriken  werden  nur  im  Bedürfnisfalle  ausgefüllt,
und  zwar  bei  der  Aufnahmeuntersuchung  oder  auch  bei  im  Laufe
der  späteren  Schuljahre  vorkommenden  Erkrankungen.  Die  Wägungen
  und  Messungen  werden  von  den  betreffenden  Klassenlehrern
vorgenommen  und  sind  in  jedem  Halbjahre  in  die  betreffende
Spalte  einzutragen  (Abrundung  auf  !/,  cm  und  !/,  kg).  Brustumfang
wird  vom  Ärzte  gemessen,  jedoch  nur  bei  Kindern,  die  einer  Lungenerkrankung
  verdächtig  sind.

2.  Alle  14  Tage  —  wenn  ansteckende  Krankheiten  auftreten,
auch  häufiger  —  hält  der  Schularzt  an  einem  mit  dem  Schulleiter
vorher  verabredeten  Tage  (z.  B.  dem  1.  und  3.  Donnerstag  des
Monats)  in  der  Schule  Sprechstunden  ab.  Zeit:  Vormittags  10  bis
nicht  über  12  Uhr.  Hierzu  ist,  wenn  irgend  möglich,  dem  Arzte  ein
eigenes  Zimmer  zur  Verfügung  zu  stellen.

Wünscht  der  Arzt  an  einem  andern  als  dem  verabredeten  Tage
die  Schule  zu  besuchen,  so  hat  er  dies  mindestens  3  Tage  früher  dem
Schulleiter  mitzuteilen.

Bei  unvorhergeschenen  Behinderungen  gilt  der  nächstfolgende
Wochentag  als  Besuchstag.

Die  erste  Hälfte  der  Sprechstunde  dient  zu  einem  je  10—15
Minuten  dauernden  Besuche  von  2—5  Klassen  während  des  Unterrichtes.


Jede  Klasse  soll,  wenn  möglich,  zwei  mal  während  eines  Halb-