Ilygienische  Wohlfahrtseinrichtungen.  69

Herzogtum  Sachsen-Meiningen:  Meiningen.

Fürstentum  Reuß:  Gera.

Elsaß-Lothringen:  Colmar,  Mülhausen,  Straßburg.

Für  die  meisten  Schulen  ist,  wie  gesagt,  die  Wiesbadener  Dienstordnung
  der  Schulärzte  vorbildlich  gewesen.  In  einigen  Orten,  wie
in  Berlin,  besteht  die  Einrichtung,  daß  die  Kinder  im  allgemeinen
nicht  in  der  Schule,  sondern  in  der  Regel  in  der  Wohnung  des
Arztes  unter  Hinzuziehung  der  Eltern  untersucht  werden.  Auch
werden  nicht  überall  Gesundheitsscheine  ausgestellt  und  dauernd
geführt.

Das  Gehalt  der  Schulärzte  ist  in  .den  verschiedenen  deutschen
Städten  sehr  ungleich,  von  400—22000  M.,  je  nach  der  Zahl  der  dem
Schularzt  unterstellten  Schulen  und  dem  Umfange  der  ihm  übertragenen
  ÖObliegenheiten.  So  zahlt  z.  B.  Charlottenburg  500—1400  M.
jährlich  nach  Maßgabe  des  sich  entwickelnden  Umfanges  der  dienstlichen
  Tätigkeit,  Frankfurt  a.  M.  1000  M.  (14  Schulärzte  für  34  Schulen,
1.  April  1901),  Breslau  500  M.  (für  ca.  2000  Kinder),  Berlin  2000  M.
für  »—8  Gemeindeschulen  (36  Schulärzte  für  die  ganze  Stadt),  Leipzig
für  19  Schulärzte  (1901)  zusammen  13  750  M.,  Schöneberg  an  5  Schulärzte
  je  1000  M.,  an  1  500  M.  usw.

Über  die  Ergebnisse  der  schulärztlichen  Untersuchung  liegen  aus
einer  großen  Anzahl  von  deutschen  Städten  bereits  Berichte  vor.  Dem
allgemeinen  Bericht  über  die  Volksschulen  in  Leipzig  von  1901/2
5.36  entnehmen  wir  folgende,  dem  Verwaltungsbericht  der  Stadt
Leipzig  von  1901  entlehnten  Angaben  über  die  Untersuchung  der
neu  eintretenden  Kinder:  Es  wurden  insgesamt  9031  neu  eingetretene
Kinder  untersucht  und  zwar  8666  (96  %/,;  von  den  Schul-,  365  (4  ®/,)
von  den  Privatärzten.  Bei  3748  (=  41,5%)  Kindern  erschien  ärztliche
  Behandlung  erforderlich  und  zwar  bei  43,2%/,  der  untersuchten
Knaben,  bei  42°,  ,  der  Mädchen.  Bezüglich  der  allgemeinen  körperlichen
Beschaffenheit  erhielten  47,4"/,  aller  Kinder  die  Zensur  I,  48,4  %/,  die
Zensur  Il,  „der  Rest  von  4,20,  erwies  sich  als  sehr  schwächlich
und  elend“.  Das  von  den  Klassenlehrern  zur  allgemeinen  geistigen
Beschaffenheit  abgegebene  Urteil  lautete  sehr  günstig:  zwei  Drittel
aller  Kinder  wurden  als  gut,  ein  ganz  geringer  Prozentsatz  als  schlecht
bezw.  unbegabt  bezeichnet.  Augenerkrankungen  (Entzündungen  und
Refraktionsanomalien)  zeigten  2033  =  22,5%,  aller  Kinder.  Die
Mädchen  waren  etwas  schlechter  gestellt  als  die  Knaben.  Übereinstimmende
  Resultate  ergaben  sich  bei  den  Bürger-  und  Bezirksschulen.
  Die  sozial:  Stellung  war  also  ohne  Einfluß  auf  die  Augen-