Higienische  Wohlfahrtseinrichtungen.  83

l.ehrer  an  die  Leine  genommen  und  ins  tiefe  Wasser  geführt.  Gleichzeitig
  mußten  sie  an  der  Leine  ins  Wasser  springen,  um  die  Furcht
zu  überwinden.  Wenn  die  Knaben  auf  diese  Weise  schwimmen  gelernt
  hatten,  mußten  sie  im  flachen  Wasser  frei  schwimmen.  Nachdem
  sie  genügende  Sicherheit  sich  erworben,  wurden  sie  veranlaßt,
mit  dem  Fußsprung  ins  tiefe  Wasser  zu  springen  und  die  Halle  zu
durchschwimmen.  Daran  schlossen  sich  die  Kopfsprünge  mit  und
ohne  Anlauf,  Kopf-  und  Fußsprung  über  die  Schiffsreeling  und
Rückenschwimmen.  Aus  einer  Tiefe  von  ca.  3  m  mußten  dann  die
Knaben  Sandsäcke  von  15—30  Pfd.  aus  dem  Sprunge  und  aus  der
Schwimmlage  holen.  Diese  Tauchübungen  waren  Vorübungen  zum
Retten,  das  dann  ebenfalls  geübt  wurde.  Ein  Knabe  hielt  sich  am
Grunde  des  Wassers  an  einem  40  Pfd.  schweren  Sack  fest;  der
Retter  mußte  ihn  lösen,  heraufholen  und  in  vorgeschriebener  Weise
durchs  Bassin  schleppen.  Den  Abschluß  bildeten  Unterweisungen  in
Wiederbelebungsversuchen.

Jede  Gruppe  wurde  12  Stunden  unterrichtet.  Schon  am  12.  Decmber
  desselben  Jahres  konnten  87  (von  102  Knaben)  vorgeführt
werden,  die  das  Schwimmen  erlernt  hatten.“

Da  Hamburg  an  einer  Schule  auch  ein  vortreffliches,  nach
Münchener  Art  eingerichtetes  Brausebad  besitzt,  so  war  der  Berichterstatter
  in  der  Lage,  die  Vorzüge  beider  Einrichtungen,  des  Hallenschwimmens
  und  des  Brausebades,  gegen  einander  abzuwägen.  Er
entscheidet  sich  aus  vielen  Ursachen  ganz  und  gar  zugunsten  des
Hallenschwimmbades  und  empfiehlt  der  Ober-Schulbehörde,  die  erforderlichen
  Badeanstalten  für  sämtliche  Volksschulen  als  öffentliche
Einrichtungen  anzulegen.  Er  ist  der  Ansicht,  daß  die  Unterhaltung
dieser  öffentlichen  Badeanstalten,  wenn  sie  mit  den  nötigen  Wannenbädern
  ausgerüstet  werden,  ganz  und  gar  aus  den  von  dem  Publikum
erhobenen  Eintrittsgeldern  bestritten,  und  daß  unter  diesen  Umständen
von  Beiträgen  seitens  der  Schulkinder  ganz  abgceschen  werden  kann.
Wenn  auf  diese  Weise  der  Schwimmunterricht  auf  alle  Knaben-  und
Mädchenschulen  Hamburgs  ausgedehnt  würde,  so  würde  die  Anlage
neuer  Brausebäder  nicht  erforderlich  sein.

Die  in  dem  genannten  Berichte  gercbenen  Anregungen  und
näheren  Ausführungen  auch  über  die  vergleichsweise  Billigkeit  der
Hallenbäder  gegenüber  den  Brausebadanlagen  verdienen  die  Beachtung
  der  Verwaltungsbehörden.  Die  Anlage  solcher  Schwimmhallen
wird  sich  möglicherweise  sogar  mit  den  Turnhallen  der  Volksschulen
in  Verbindung  setzen  lassen.  Es  wird  bautechnisch  gewits  keine  un-6”

