Andere  Wohlfahrtseinrichtungen.  111

staltet  werden.  Diese  Elternabende  existieren  in  vielen  deutschen
Städten,  suchen  aber  ihren  Zweck,  eine  intimere  Verbindung  zwischen
Schule  und  Elternhaus  herzustellen,  auf  verschiedenen  Wegen  zu  erreichen.
  Zuweilen  wird  der  Hauptwert  darauf  gelegt,  die  Eltern  über
gewisse  pädagogische  oder  hygienische  Probleme  aufzuklären;  in
diesem  Falle  bleiben  die  Schulkinder  ganz  fort,  oder  sie  werden  vor
Beginn  des  Vortrages  entlassen.  An  den  Vortrag  schließt  sich  dann
unter  Umständen  eine  Aussprache  zwischen  Lehrern  und  Eltern,  die
sich  auf  diesem  Wege  in  zwangloser  Weise  kennen  lernen.  In
anderen  Fällen  spielen  die  Kinder  mit  ihren  Vorträgen,  Gesängen  und
Aufführungen  die  Hauptrolle  und  ihre  Eltern  und  Geschwister,  sowie
frühere  Schüler  und  Schülerinnen  der  Anstalt  das  Publikum.  Diese
Unterhaltungsabende  werden,  wenn  der  Schule  ausreichende  Räume
zur  Verfügung  stehen,  in  der  Aula  oder  Turnhalle  abgehalten,  oder
sie  finden  auch  gegen  ein  Eintrittsgeld  in  öffentlichen  Lokalen  statt,
wie  dies  beispielsweise  in  Hannover  der  Fall  ist.  Ein  von  dem
Stadtschulrat  Dr.  Wehrhahn  erstatteter  Bericht  vom  Jahre  1903  sagt
darüber  folgendes:

„Wie  in  einigen  andern  Städten,  so  werden  auch  hier  seit  etwa
10  Jahren  im  Verlauf  des  Winters  von  fast  allen  Bürgerschulen  Unterhaltungsabende
  veranstaltet,  an  welchen  Chorgesänge  und  Deklamationen
  vorgetragen  und  turnerische  Übungen  vorgeführt  werden.
Selbstverständlich  dürfen  die  Darbietungen  nicht  über  den  Rahmen
der  Schularbeit  hinausgehen  und  müssen  alles  ausschließen,  was  der
Schule  und  der  Leistungsfähigkeit  der  Kinder  fernliegt.  Trotz  dieses
fest  begrenzten  Rahmens,  innerhalb  dessen  die  Programme  für  die
Unterhaltungsabende  aufgestellt  werden,  zeigen  die  Darbietungen
doch  eine  große  Mannigfaltigkeit  und  haben  bei  den  Angehörigen
der  Schulkinder  ein  mit  den  Jahren  steigendes  Interesse  gefunden.
Die  größten  Säle  der  Stadt  genügten  oft  nicht  dem  Andrange  des
Publikums.  Es  wird  in  der  Regel  ein  Eintrittsgeld  von  20  bis  50  Pf.
erhoben,  um  die  Kosten  für  Miete  des  Saales,  für  Druck  des  Programms
  u.  a.  zu  decken.  Die  Überschüsse  werden  zum  Besten  armer
Schüler  der  betreffenden  Schulen  (Milchfrühstück,  Ausflüge  u.  a.)
und  besonders  für  das  Erziehungshaus  Vahrenwald  verwandt.
Restaurationsbetrieb  ist  an  den  Unterhaltungsabenden  verboten.

Es  ist  zweifellos,  daß  die  sorgfältige  Einübung  und  Durcharbeitung
unserer  herrlichen  Volkslieder  für  die  Unterhaltungsabende  zur  Hebung
des  Gesanges  in  unseren  Bürgerschulen  in  hohem  Mafje  beigetragen
hat;  es  ist  auch  nicht  zu  leugnen,  daß  das  Einüben  der  Deklamationen