Andere  Wohlfahrtseinrichtungen.  115

schon  früher  in  die  Räume  der  höheren  Lehranstalten  eingedrungen
waren,  bereits  in  einigen  Volksschulen  einen  ansprechenden  Schmuck.
Gerade  auf  diesem  Gebiete  gehen  aber  die  Stadtgemeinden  meist
mit  großer  Vorsicht  vorwärts.  Die  Summen,  welche  zu  einer
würdigen  Ausschmückung  sämtlicher  Schulhäuser  erforderlich  wären,
würden  sehr  erheblich  sein,  deshalb  beschränkt  man  sich  im  allgemeinen
  darauf,  hie  und  da  einige  Musterschulen  mit  Kunstwerken
auszustatten.  So  hat  z.  B.  der  Dresdner  Schulausschuß  beschlossen,
die  Räume  der  Volksschulen  mit  künstlerischem  Schmuck  zu  versehen,
  aber  zunächst  zur  probeweisen  Durchführung  des  Beschlusses
die  IX.  Bürgerschule  gewählt.  Über  die  Gesichtspunkte,  welche  hierbei
  maßgebend  waren,  hat  sich  seinerzeit  der  Stadtschulrat  Professor
Dr.  Lyon  zu  Besuchern  dieser  Musterschule  in  folgender  Weise  geäußert:*)
  „Wohl  stellt  sich  der  Zeichenunterricht  in  den  Dienst  der
künstlerischen  Erziehung,  er  will  das  Auge  zum  scharfen  Beobachten,
zum  bewußten  Sehen  anleiten  und  die  Fertigkeit  der  Hand  üben,
aber  er  kann  durch  seine  elementare  Arbeit  doch  nicht  so  auf  das
Auge  wirken,  wie  es  durch  ein  wirkliches  Kunstwerk  geschehen
kann,  das  dem  Kinde  nahe  gebracht  wird.  Es  ist  aber  notwendig,
auch  das  Auge  wie  das  Ohr  zu  schirmen  gegen  die  sinnberückenden
und  sinnentfesselnden  Eindrücke,  die  überall  aus  der  bildnerischen
Schmutzliteratur  auf  Straßen  und  bei  Schaustellungen  usw.  auf  das
Kind  durch  das  Auge  eindringen.  Auch  dem  Auge  muß  echte  und
große  Kunst  gezeigt  werden,  und  das  Kind  muß  auch  einen  Schatz
guter  Bilder  verstorbener  und  lebender  Meister  in  sein  Gedächtnis
und  sein  Herz  aufnehmen,  und  zwar  in  der  Weise,  dafs  es  dadurch
lernt,  echte  Kunst  zu  schen  und  zu  genießen.  Zu  diesem  Zwecke
sollen  Reproduktionen  echter  Meisterwerke  der  Kunst  in  den  Schulen
betrachtet  werden.  Dies  soll  nicht  in  besonderen  Kunstunterrichtsstunden
  geschehen,  sondern  gelegentlich,  z.  B.  im  Religions-,  im
deutschen  oder  im  Zeichenunterrichte.  Durch  solche  Bildbetrachtungen
soll  eine  Anzahl  echter  Kunstwerke  ein  für  das  ganze  Leben  gesichertes
  geistiges  Eigentum  des  Kindes  werden.  Ästhetische  Belehrungen
  dürfen  dabei  nicht  geboten  werden,  sondern  das  Kind  ist
lediglich  über  Form,  Farbe  und  Inhalt  des  Bildes  in  der  schlichtesten
Weise  aufzuklären.  Ebensowenig  soll  Kunstgeschichte  mit  der  Bildbetrachtung
  in  die  Schule  hineingetragen  werden.  Denn  gerade  der
Kunstgeschichtsunterricht,  bei  dem  oft  viele  verschiedene  Photo-*)

  Breull,  Kunstpllege  in  der  Schule.  Dresden  1901.  8.  6  fl.
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