Organisation  der  technischen  Hochschulen  im  allgemeinen.  31

Die  Aspiranten  des  Berg-,  Hlütten-  und  Suinenfaches  können  einen  Teil  ihrer
Studien  an  der  Tiechnischen  Hochschule  absolvieren.

8.  Stuttgart.

Abteilung  für  Architektur:  «.*)  (3/,  jährig).
8.)  ($/  jührig).
Abteilung  für  Bauingenieurwesen.
a)  Bauingenieure:  «.*)  (4  jährig).
#.°)  (5  jährig).
b)  Studierende  der  Geodäsie:  a.  (21/a  jährig).
8.  (3  jährig).
Abteilung  für  Maschineningenieurwesen,  einschließlich  Elektrotechnik.
a)  Ingenieure  des  Maschinenwesens:  a’.  (31/2  jährig).
a",  (4  jährig).
8.  (41/3  jührig).
b)  Ingenieure  der  Klektrotechnik:  a’.  (4  jährig).
a”,  (41/g  jährig).
8.  (S  Jährig).
Abteilung  für  Chemie,  einschließlich  Hüttenwesen  und  lP’harmazie.
a)  Chemiker  (3  jährig).
b)  Hütteningenieure:  «a.  (3  jährig).
3.  (4  jührig).
c)  Pharmazeuten  (11/,  jährig).
Abteilung  für  Mathematik  und  Naturwissenschaften.

Studienplan  für  Studierende  der  Geodäsie  siehe  oben.  Allgemeine  Disposition  des
Studienganges  für  Kandidaten  des  realistischen  I.chramtes  mathematisch-naturwissenschaftlicher
  Richtung.  Nach  der  Prüfungsordnung  vom  12.  September  1898  können  von  der
für  das  Hochschulstudium  vorgeschriebenen  Zeit  6  Semester  an  der  Technischen  Hochschule
  zugebracht  werden.

Abteilung  für  allgemein  bildende  Fächer.

Allgemeine  Disposition  des  Studienganges  für  Kandidaten  des  realistischen  l.chr
amts  sprachlich-geschichtlicher  Richtung.

Bezüglich  des  Inhaltes  und  Umfanges  der  an  den  einzelnen
Hlochschulen  für  die  verschiedenen  Fachrichtungen  dargebotenen
Vorlesungen,  Übungen  und  Praktika  muß  auf  die  Studienpläne  und
Programme  verwiesen  werden.  Nur  nach  einer  Richtung  sei  die  vorstehende
  Zusammenstellung  noch  ergänzt.  Um  nämlich  das  Verhältnis
  der  Zahl  der  Vorlesungs-  und  Übungsstunden  (einschließlich
aller  graphischen  und  Laboratoriumsübungen)  überschen  zu  können,

*)  Die  l.ehrpläne  sind  hier  je  nach  der  Vorbildung  mehrfach  entworfen,  und
bedeutet:

«.  Studienzeit  für  Abiturienten  von  Realgymnasien,  Oberrealschulen  usw.,

a'.  Studienzeit  für  Abiturienten  von  württembergischen  Realgymnasien  und
zehnklassipen  Realanstalten,

a”,  Studienzeit  für  Abiturienten  von  nichtwürttembergischen  Realgynınasien
und  Oberrealschulen,

p.  Stwwdienzeit  für  Abiturienten  von  humanistischen  Gymnasien,