40  Einleitung.

Das  Recht,  den  Titel  eines  Diplom-Ingenieurs  aufGrund  der
bestandenen  Diplomprüfung  zu  erteilen,  welches  den  technischen
Hochschulen  Preußens  im  Jahre  1899  bei  Gelegenheit  des  Jubiläunis
der  Charlottenburger  Hochschule  verliehen  wurde,  und  welches  in
der  Folge  auch  alle  übrigen  deutschen  technischen  Hochschulen
erhielten,  gab  erneuten  Anlaß,  auf  Einheitlichkeit  und  Gegenscitigkeit
dieser  Prüfungen  hinzuwirken.  Gegenwärtig  sind,  wo  nicht  abıreschlossen,
  so  doch  in  Fertigstellung  begriffen,  die  Diplomprüfungsordnungen
  aller  Hochschulen  auf  gemeinsamer  Grundlage  aufgebaut.
Wir  geben  in  der  Folge  die  Grundzüge  dieser  neuen  Prüfungsordnungen,
  wie  sie  in  offiziellen  Verhandlungen  der  Ministerial-Vertreter
der  einzelnen  Bundesstaaten  festgestellt  worden  sind:

a)  Die  technischen  Hochschulen  erteilen  den  Grad  eines  Diplom-Ingenieurs
  auf  Grund  ciner  Diplomprüfung,  durch  welche  der  Bewerber
  nachzuweisen  hat,  daß  er  durch  ein  akademisch-wissenschaftliches
  Studium  die  ausreichende  Grundlage  für  cine  selbständige  Berufstätigrkeit
  in  dem  gewählten  Fache  erworben  hat.

b)  Die  Diplomprüfung  kann  für  folgende  Fachrichtungen  abırelegt
  werden:

1.  für  Hochbau  (Architektur  ı,

2.  für  Bauingenieurwesen,

3.  für  Maschinenbau,

4.  für  Elektrotechnik,

5.  für  Fabrik-  und  Verwaltungsingenieurwesen,

6.  für  Chemie,

7.  für  Hüttenkunde,

8.  für  Bergbau,

.  für  Schiffbau,

10.  für  Schiffsmaschinenbau,

11.  für  Vermessungswesen,

12.  für  Markscheidekunde,

13.  für  Forstwissenschaft.

Der  Organisation  der  einzelnen  Hochschulen  entsprechend  kann
für  mehrere  der  genannten  Fachrichtungen  cine  gemeinsame  Diplonıprüfung
  eingerichtet,  oder  auch  das  einzelne  Fach  durch  Einrichtung
mehrerer  Prüfungen  weiter  geteilt  werden.

ce)  Über  die  Erteilung  des  Grades  eines  Diplom-Ingenicurs  wird
ein  Diplom  ausgestellt,  welches  die  Ergebnisse  der  Diplomprüfung
aufweist.