Organisation  der  technischen  lHochschulen  im  allgemeinen.  41

d,  Die  Diplomprüfung  zerfällt  in  eme  Vorprüfung  und  cine
Hauptprüfung.

e)  Die  Zulassung  zur  Prüfung  ist  zum  mindesten  bedingt  durch:

I.  Die  Beibringung  des  Reifezeugnisses  eines  deutschen  Gynnastums
  oder  Realgymnasiums  oder  einer  deutschen  neunstufigen
Oberrealschule,  einer  bayerischen  Industrieschule  oder  der  sächsischen
Gewerbeakademie  zu  Chemnitz.

Ausnahmen  sind  nur  soweit  zulässig,  als  die  Gleichwertigrkeit
der  Vorbildung  mit  derjenigen  einer  dieser  Anstalten  durch  ausländische
  Zeugnisse  nach  dem  Urteil  des  vorgeordneten  Ministeriums
gesichert  erscheint.

Für  die  gegenwärtige  Übergangszeit  und  zum  Teil  auch  wohl,
solange  an  einzelnen  Hochschulen  die  Zulassung  zum  Studium  als
ordentlicher  Studierender  noch  unter  geringeren  als  den  vorgenannten
normalen  Bedingungen  ermöglicht  ist  (siche  oben),  wird  die  Zulassung
zu  den  Diplonprüfungen  an  den  betreffenden  Hochschulen  auch  noch
unter  ermäßigten  Voraussetzungen  (die  nicht  durchweg  übereinstimmen)
gewährt.

2a)  Für  die  Vorprüfung:  den  Nachweis  eines  zweijährigen
Studiums  an  cemer  deutschen  technischen  Hochschule.

2b)  Für  die  Fachprüfung:  den  Nachweis  der  an  einer  deutschen
technischen  IHochschule  bestandenen  Vorprüfung  in  der  Fachrichtung,
in  der  die  Hauptprüfung  abgelegt  werden  soll,  oder  in  einer  ihr  verwandten
  Fachrichtung,  eines  im  ganzen  mindestens  dreijährigen
Studiums  an  einer  deutschen  technischen  Hochschule  (sowie  bei
Maschinen-  und  Elektroingenieuren  einer  einjährigen  Werkstattpraxis).

Auf  die  für  die  Zulassung  zur  Vorprüfung  und  zur  Hauptprüfung
nachzuweisende  Studienzeit  können  die  an  einer  Universität,  an  ciner
Bergakademie  oder  sonstigen  fachlichen  Hochschule  verbrachten
Semester  angerechnet  werden.

f}  Die  Vorprüfung  erstreckt  sich  auf  diejenigen  Wissenschaftszweige,
  welche  auf  das  Fachstudium  vorbereiten  und  in  dasselbe
einführen.

Die  Hauptprüfung  besteht  in  der  Bearbeitung  einer  von  der
Prüfungskommission  gestellten  Diplomaufgabe,  an  deren  Stelle  (oder
neben  sie)  auch  mehrere  unter  Klausur  zu  bearbeitende  Aufgaben
geringeren  Umfanges  treten  können,  sodann  aus  einer  mündlichen
Prüfung,  die  sich  auf  die  Hauptdisziplinen  des  Fachgebictes  erstreckt.

Ferner  sind  (sowohl  für  die  Vor-  als  für  die  Hauptprüfung)  die