42  Einleitung.

Ergebnisse  der  Übungen  (Studienzeichnungen,  Berechnungen,  Laboratorienhefte
  usw.)  vorzulegen  und  bei  der  Feststellung  der  Prüfungsurteile
  mit  in  Rechnung  zu  ziehen.

Neuerdings  ist  die  so  gestaltete  Prüfungsordnung  in  den  meisten
Bundesstaaten  auch  als  erste  (theoretische)  Staatsprüfung  für  den
technischen  Staatsdienst  anerkannt  worden.  Überall  folgt  dieser
ersten  Prüfung  noch  eine  zweite  praktische  Staatsprüfung  nach
Absolvierung  einer  (in  der  Regel  dreijährigen)  vorbereitenden  praktischen
  Tätigkeit.

Außer  den  hier  genannten  Diplomprüfungen,  durch  welche  der
Titel  eines  Diplom-Ingenieurs  erlangt  wird,  findet  in  München  für  die
Studierenden  der  Landwirtschaftlichen  Abteilung  cine  analog  gestaltete
  Diplomprüfung  statt,  durch  welche  ein  Diplom  für  Landwirte
  erworben  wird.

Mittelbar  hängen  dann  außer  den  technischen  Staatsprüfungen
mit  einzelnen  technischen  Hochschulen  noch  die  staatlichen  Lehramıtsprüfungen
  für  die  verschiedenen  Sparten  des  naturwissenschaftlichen
  und  technischen  Unterrichtes,  ferner  die  pharmazeutischen
Prüfungen  sowie  die  Reichsprüfungen  für  Nahrungsmittelchemiker
zusammen.

Doktorpromotion.

Zugleich  mit  der  Gewährung  des  Rechtes,  den  Titel  eines
Diplonı-Ingenieurs  zu  verleihen,  erhiclten  die  technischen  THochschulen
  das  Recht  zur  Verleihung  der  Doktorwürde,  und  zwar  in
der  Form  des  „Doktor-Ingenieurs“  in  Preußen,  Sachsen,  Württemberg,
Baden,  Hessen  und  Braunschweig,  des  „Doktors  der  technischen
Wissenschaften“  in  Bayern.

Die  Bedingungen  für  die  Verleihung  dieser  Würde  sind  bezüglich
  der  bei  der  Bewerbung  vorzulegenden  wissenschaftlichen
Arbeit,  welche  die  Befähigung  des  Bewerbers  zu  selbständigen
wissenschaftlichen  Arbeiten  darzutun  hat,  dieselben  wie  an  den  Universitäten.
  Darüber  hinaus  aber  wird  ausnahmslos  die  vorherige  Ablegung
  des  Diplomexamens  oder  einer  äquivalenten  Staatsprüfung
verlangt.  Damit  ist  zugleich  die  Vorbedingung  des  Reifezeugnisses
einer  Yklassigen  deutschen  Mittelschule  oder  eines  vom   vorgesetzten
Ministerium  als  gleichwertig  anerkannten  Reifezeugnisses  gegeben  und
sind  hier  ausdrücklich  irgendwelche  der  oben  bei  den  Diplomprüfungen
  zurzeit  noch  als  zulässig  bezeichneten  Ausnahmen  ausgeschlossen.
  In  der  Forderung  des  Diplomexamens  liegt  weiter