Organisation  der  technischen  Ilochschulen  im  allgemeinen.  43

auch  die  Vorbedingung  eines  mindestens  dreijährigen  akademischen
Studiunss.

An  die  Begutachtung  und  Annahme  der  wissenschaftlichen
Arbeit  schließt  sich  ein  mündliches  Examen,  welches  sich  ausgehend
von  dem  in  der  Dissertation  behandelten  Gegenstand  über  das  betreffende
  Fachgebict  zu  erstrecken  hat.

Das  Promotionsrecht  haben  an  allen  Hochschulen  sämtliche
technische  Abteilungen,  in  Bayern  auch  die  landwirtschaftliche  und
die  allgemeine  Abteilung  für  die  von  ihnen  vertretenen  Disziplinen,
insoweit  diese  den  technischen  Wissenschaften  angehören  oder  als
Grundlagen  oder  Hilfsdisziplinen  derselben  erscheinen.  Den  Promoventen
  der  technischen  Abteilungen  der  Münchener  Ilochschule  ist
mit  der  Verleihung  der  Doktorwürde  auch  die  Befugnis  zur  Führung
des  Titels  eines  „Doktor-Ingenicurs“  eingeräumt,

Sämtlichen  Hochschulen  ist  ferner  das  Recht  verlichen,  an
Männer,  die  sich  um  die  Förderung  der  technischen  Wissenschaften
hervorragende  und  allgemein  anerkannte  Verdienste  erworben  haben,
die  Würde  eines  Doktor-Ingenicurs  (beziehungsweise  Doktors  der
technischen  Wissenschaften)  ehrenhalber  als  seltene  Auszeichnung
zu  verleihen.

Die  Verleihung  erfolgt  auf  einstimmigen  Antrag  ciner  Abteilung
durch  einstimmigen  Beschluß  des  Senates  der  Hochschule.

Sonstige  Prüfungen.

Im  weiteren  werden  an  allen  technischen  Hochschulen  am  Schlusse
eines  jeden  Semesters  aus  den  einzelnen  Lehrgegenständen  Prüfungen
abgehalten,  an  welchen  diejenigen  Studierenden  teilzunchnien  berechtigt
sind,  welche  das  betreffende  Fach  belegt  haben.  Auf  Wunsch  erhalten
  die  Studierenden  über  die  bei  diesen  Prüfungen  erzielten  Frfolge
  ein  Zeugnis,  auch  können  die  Prüfungsresultate  in  den  Abgangsund
  Studienzeugnissen  eingetragen  werden.  Zur  Teilnahme  an  diesen
Prüfungen  sind  die  Bewerber  um  Stipendien  wie  um  Erlaß  der
Unterrichtsgelder  verpflichtet.

In  Darmstadt  und  Karlsruhe  finden  außer  den  Diplomprüfungen
noch  besondere  „Fachprüfungen“  statt,  in  Darmstadt  ausschließlich
für  Ausländer  bestimmt,  in  Karlsruhe  ganz  allgemein  für  diejenigen
Studierenden,  welche  nur  in  einem  speziellen  Fache  ihre  Kenntnisse
dartun  wollen.  Die  Prüfung  erstreckt  sich  auf  cine  Gruppe  von
mindestens  drei  Gegenständen,  und  bedarf  es  für  die  Zulassung  der
Reifezeugnisse  nicht.