so  Der  T,ehrbetrieb  in  den  einzelnen  Fachgebieten,

falls  er  später  in  höheren  Stellungen  organisatorisch  vorgehen  soll,
von  den  in  der  Volkswirtschaftsiehre  gresammelten  Kenntnissen  wichtige
  Direktiven  entnehmen  können.  Vorlesungen  über  Volkswirtschaftslehre
  werden  demnach  an  allen  Hochschulen  gehalten.  Vielfach
  schließen  sich  noch  speziellere  Vorlesungen  hieran,  so  z.  B.  über
„Gewerbeökonomie“,  „Gewerbepolitik“  usw.

Da  der  Ingenieur,  falls  er  in  die  Direktion  eines  Fabrikunternehmens
  eintritt,  sich  oft  auch  mit  der  kaufmännischen  Leitung
desselben  zu  befassen  hat,  so  sind  an  zahlreichen  Hochschulen  besondere
  Vorlesungen  über  Finanz-  und  Handelswissenschaften
eingerichtet.  Selbst  in  der  Technik  der  Buchführung  wird  hie  und
da  unterrichtet.

Schr  verschiedenartig  schen  die  juristischen  Vorlesungen  aus,
welche  an  unseren  technischen  Hochschulen  gehalten  werden.  „Baurecht“,
  „Gewerberecht“  und  „Verwaltungsrecht“  stehen  den  Bildungszilen
  der  technischen  llochschulen  natürlich  näher,  als  z.  B.
„Bayerisches  Staatsrecht“,  das  in  München  geboten  wird,  oder
„Bürgerliches  Recht“  und  „Urheberrecht“,  worüber  die  Karlsruher
Hochschule  Vorlesungen  darbictet.  Besondere  Bedeutung  für  die
sich  später  der  Industrie  widmenden  Studierenden  haben  Vorlesungen
über  die  neuere  deutsche  „soziale  Gesetzgebung“,  über  „Arbeiterschutz“
  und  „Arbeiterversicherung‘.

Es  ist  selbstverständlich,  daß  sich  außerdem  noch  manche
weitere  Spezialvorlesung  anschließt,  wie  cs  die  besonderen  Verhältnisse
  der  einzelnen  Hochschule  oder  die  wissenschaftlichen  Neigungen
der  verschiedenen  Dozenten  mit  sich  bringen.  Vorlesungen  über  die
„Reichsverfassung‘“,  über  „politische  Tagesfragen‘“,  über  „Geschichte
des  Sozialismus“,  über  „Patentwesen“  usw.  mögen  die  Vielseitigkeit
der  Darbietungen  kennzeichnen.

4.  Eine  ähnliche  Stellung,  wie  die  cben  genannten  L.chrgegenstände,
  besitzt  eine  Gruppe  von  Vorlesungen  sprachlicher  Richtung.
Diese  Vorlesungen  wollen  dem  Studierenden,  falls  er  in  seiner  späteren
Berufstätigkeit  als  Techniker  oder  Kaufmann  in  Beziehung  zum  Auslande
  tritt,  hierzu  die  nötige  sprachliche  Gewandtheit  geben.  Daneben
verfolgen  die  fraglichen  Vorlesungen  auch  noch  den  näher  hegenden
Zweck,  dem  Studierenden  die  Kenntnisnahme  der  ausländischen  wissenschaftlichen
  Literatur  seines  Faches  zu  ermöglichen.

Der  Unterricht  beschränkt  sich  natürlich  auf  die  modernen
Sprachen,  und  das  Englische  steht  im  Voordergrunde  wegen  der  hochentwickelten
  Industrien  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nord-Amerika