Die  Architektur.  A

Nachholungen  mit  viel  Zeitverlust  verbunden.  So  stellte  sich  an  den
Architekturabteilungen  in  noch  höherem  Maße  als  an  den  anderen
Abteilungen  die  Notwendigkcit  von  Reformen  ein,  die  denn  auch  in
den  letzten  Jahren  von  einigen  Schulen  bereits  durchgeführt,  von
anderen  in  Angriff  genommen  worden  sind.  Durch  diese  Reformen
sollen  die  Lehrgegenstände  und  die  Studienpläne  möglichst  vereinfacht
und  an  den  verschiedenen  Schulen  in  der  Hauptsache  übereinstimmend
angeordnet  werden,  so  daß  auch  in  den  Prüfungsergebnissen  eine
gewisse  Gleichwertigkeit  sich  ergibt.

Der  Umfang  dieser  Reformbestrebungen  gelangt  vorzugsweise
in  den  neuen  Prüfungsordnungen  zum  Ausdruck,  welche  die
einzelnen  Schulen  in  den  letzten  Jahren  beraten  und  teilweise  bereits
zur  Einführung  gebracht  haben.  Diese  Prüfungsordnungen  bestimmen
das  Maß  des  Wissens  und  Könnens,  welches  der  Studierende.  erworben
  haben  muß,  um  die  Prüfung  bestehen  und  das  Prädikat
„Diplom-Ingenieur“  führen  zu  können.  Fine  kurze  Betrachtung
dieser  Bestimmungen,  soweit  sie  für  die  Architektur-Abteilungen  in
Betracht  kommen,  gibt  somit  ein  Bild  von  den  L.ehrzielen,  wie  sie
künftighin  allen  Schulen  gemeinsam  sein  sollen.

Die  neue  Vorprüfung  unterscheidet  sich  von  der  bisherigen
wesentlich  dadurch,  daß  einerseits  die  Forderungen  in  den  grundlegenden
  Wissenschaften  auf  den  notwendigen  Umfang  eingeschränkt
sind,  anderseits  in  derselben  bereits  ein  ziemliches  Maß  von  künstlerischer
  Befähigung  bekundet  werden  muß,  so  daß  ein  für  das
Architekturfach  nicht  geeigneter  Kandidat  vom  Fachstudium  ausgeschlossen
  werden  kann.  Zuden  wird  durch  die  geringeren  Anforderungen
  in  den  mathematischen  Fächern  den  Absolventen  der
humanistischen  Gymnasien  ermöglicht,  ihre  vorbereitenden  Studien  in
der  gleichen  Zeit  mit  den  Absolventen  der  anderen  Mittelschulen  zu
erledigen  und  somit  ihr  Gesamtstudium  auch  auf  vier  Jahre  zu  beschränken.
  Die  Vorprüfung  erstreckt  sich  auf  folgende  Fächer,  aus
denen  teils  mündlich,  teils  schriftlich,  tcils  graphisch  geprüft  wird  und
zu  denen  die  in  den  Übungen  gefertigten  Studienzeichnungen  vorgelegt
  werden  müssen:

1.  Elemente  der  höheren  Mathematik.  Dieses  Fach  ist  zwar
nicht  an  allen  Schulen  Prüfungsgegenstand,  bildet  jedoch  die
Voraussetzung  zu  Fach  5.

2.  Darstellende  Geometrie  einschließlich  Schattenkonstruktionslehre
  und  Perspektive,  letztere  Fächer  mit  besonderer  Anwendung
  auf  Bauformen.