III.  Das  Bauingenieurfach.

I.  Allgemeine  Organisation.

An  sämtlichen  neun  technischen  Hochschulen  des  deutschen
Reiches  bestehen  besondere  Abteilungen  für  das  Studium  der  Bauingenieurwissenschaften.
  Zu  diesem  gehören  neben  den  vorbereitenden
und  ergänzenden  Wissenschaften  die  Lehrgebiete:  Geodäsie,  Statik
der  Baukonstruktionen,  Eisenhochbau  und  Brückenbau,  Erd-,  Straßen-,
Tunnel-  und  Eisenbahnbau  nebst  Tisenbahnhochbau,  sowie  \Wasserbau
  einschließlich  des  ihm  nahe  verwandten  Gebietes  „Städtischer
Tiefbau“.

Die  Anzahl  der  ordentlichen  (oder  etatsmäßigen)  bezw.  der
außerordentlichen  Professuren  der  einzelnen  Bau-Ingenicur-  Abteilungen,
desgleichen  die  Abgrenzung  der  I.chrgebiete  dieser  geht  aus  der
Zusammenstellung  A  auf  S.  78-80  hervor:

Zur  Unterstützung  der  Professoren  -—  im  besonderen  bei  den
Übungen  —  sind  Assistenten  angestellt,  welche  ständige  oder  nichtständige

  sein  können.  Ihrer  Vorbildung  nach  sind  sie  ın  der  Regel
Diplom-Ingenieure,  Regierungs-Bauführer,  in  vielen  Fällen  auch  Regierungs-Baumeister,
  seltener  Bauinspektoren.  Der  erste  „ständige“
Assistent  hat  für  gewöhnlich  an  den  Vorbereitungen  der  Vorträge
und  Übungen  teilzunehmen,  Skizzen  und  Tafeln  sowie  Vorlagen  für
jene  zu  entwerfen  oder  nach  Angabe  auszuführen,  ferner  die  l.chrmittel:
  Handbibliothek,  Vorlage-  und  Modellsanımlung  zu  ordnen,  bei
Aufstellung  der  Übungsaufgaben  mitzuwirken  und  dergl.  Nur  in
seltenen  Fällen  sind  die  Assistenten  (auch  die  ständigen)  so  gestellt,
daß  sie  ihre  ganze  Zeit  und  Kraft  der  Hochschule  widmen  können;
in  der  Regel  ist  ihre  Beschäftigung  hier  eine  nur  nebenamtliche  und
dadurch  ein  den  Lehrbetricb  oft  empfindlich  störender  Wechsel  in
den  Personen  bedingt.