Der  Schiff-  und  Schiffsmaschinenbau.  151

struktion  der  Kriegsschiffe  nehmen  ihren  Fortgang,  hinzu  treten
Übungen  in  Einrichtungen  der  Kriegsschiffe,  die  Übungen  in  Theorie
und  Entwerfen  von  Schiffen  werden  fortgeführt,  ein  gleiches  gilt  von
den  Übungen  im  Schiffsmaschinenbau.  Hinzu  treten  noch  Vorlesungen
  über  Schiffshilfsmaschinen,  Werkzeugmaschinen,  Übungen
im  elektrotechnischen  Laboratorium  sowie  Vorlesungen  über  Elcktrotechnik.


Mit  Rücksicht  auf  die  dauernd  steigenden  Anforderungen,  welche
in  erster  Linie  die  Privatindustrie  auf  wirtschaftlichen  Gebieten  an  den
Techniker  zu  stellen  hat,  sind  außerhalb  der  eigentlichen  Fachvorlesungen,
  sowohl  in  den  beiden  ersten  vorbereitenden  Jahreskursen,
wie  in  den  beiden  letzten  Jahren,  Vorlesungen  aus  dem  Gebiete  der
Rechts-  und  Verwaltungskunde  und  der  Volkswirtschaft  in  den  Bereich
des  Unterrichts  und  der  Prüfungen  hineingezogen.

Die  Scheidung  in  die  beiden  genannten  Fachrichtungen  des
Schiffbaues  und  des  Schiffsmaschinenbaues  findet  nur  auf  den  Gebieten
der  Übungen  statt,  die  Vorlesungen  auf  allen  Gebieten  sind  Pflichtvorlesungen,
  sowohl  für  die  Schiffbauer,  wie  für  die  Schiffsmaschinenbauer.
  Es  erscheint  vorteilhaft,  sowohl  dem  Schiffbauer
möglichste  Kenntnis  des  Schiffsmaschinenbaues,  wie  dem  Schiffsmaschinenbauer
  möglichste  Kenntnis  des  Schiffbaues  mit  auf  den
Weg  zu  geben.

Aus  den  nachstehend  angeführten  Bedingungen  für  die  Zulassung
zum  Diplom-Hauptexamen  geht  hervor,  auf  welche  Weise  und  in
wie  weit  die  Trennung  der  beiden  Fachrichtungen  durchgeführt  ist.
Das  Gleiche  wiederholt  sich  in  der  Aufzählung  der  Prüfungsgegenstände
  für  den  schriftlichen  und  mündlichen  Teil  der  Diplom-Hauptprüfung.


Übungsergebnisse:

A.  Für  die  Fachrichtung  des  Schiffbaues:
a)  mindestens  drei  I.inicnrisse  von  Handelsschiffen;

b)  der  vollständige  Entwurf  eines  Handelsschiffes,  allgemeine
Einrichtung  und  Ausrüstung,  Schotteneinteilung,  Leckrechnung,
Trimmrechnung,  Gewichtsberechnung,  Geschwindigkeitsberechnung,
  Stabilitätsberechnung  für  endliche  Neigungen,  Festigkeits-
  und  Ablaufsrechnung;

c)  Zeichnungen  der  Verbände  und  wichtiger  Einzelheiten  eines
Handelsschiffes  nach  den  Vorschriften  des  Germanischen  I.loyd