152  Der  Lehrbetrieb  in  den  einzelnen  Fachgebieten.

für  Stahlschiffe  unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Vernietung;


d)  Entwurf  cines  Kriegsschiffes;

e)  Zeichnungen  der  Verbände  und  Einzelheiten  eines  Kriegsschiffes
  im  Anschluß  an  den  Entwurf;

f)  die  Konstruktionszeichnung  eines  Schiffsdampfkessels  mit
der  Einzelanordnung  der  Vernietung  und  den  nötigen  Berechnungen;


g)  der  Entwurf  einer  Schiffsdampfmaschine  mit  Berechnung  der
Hauptabmessungen  und  des  Propellers.

B.  Für  die  Fachrichtung  des  Schiffsmaschinenbaues:

a)  Ausführlicher  Entwurf  einer  Kriegs-  oder  Handelsschiffs-Dampfinaschine
  mit  Einzeldarstellungen  der  Lager,  der  Steuerung,
  der  Zylinder  und  Kolben,  der  Kondensatoren,  Pumpen,
Wellenleitung  und  Propeller  mit  den  zugehörigen  Berechnungen;


b)  Darstellung  der  Kraftwirkungen  im  Maschinengetriebe,  Diagramme
  der  Massenwirkungen,  Danipfdruck  und  Torsionsmomente;


c)  die  ausführlichen  Entwürfe  von  zwei  verschiedenen  Schiffskesseln
  für  Handels-  oder  Kriegsschiffe  mit  den  zugehörigen
Berechnungen;

d)  eine  vollständige  Kesselanlage  mit  Rauchfang  (Schornstein)
und  Armaturanordnung;

e)  Rohrplan  einer  Maschinen-  und  Kesselanlage  mit  zugehörigen
Verzeichnissen;

f)  die  Konstruktionszeichnungen  von  mindestens  zwei  verschiedenen
  Schiffen  und  von  einem  derselben  die  allgemeine  Einrichtung,
  Schotteneinteilung  nach  den  Vorschriften  der  Sceberufsgrenossenschaft
  und  Geschwindigkeitsberechnung;

g)  Zeichnungen  von  Schiffsteilen,  die  mit  der  Maschinenanlage
im  Zusammenhang  stechen.

Prüfungsgegenstände:
A.  Für  die  Fachrichtung  des  Schiffbaues:

1.  Wärmemechanik;
2.  Grundzüge  der  Eisenhüttenkunde;
3.  Theorie  des  Schiffes;