Der  Schifl-  und  Schiffsmaschinenban.  153

4.  Entwerfen  der  Schiffe;

5.  Praktischer  Schiffbau;

6.  Einrichtung  und  Konstruktion  der  Kriegsschiffe;

7.  Schiffskessel  und  Schiffsmaschinenbau  ;

8.  Mechanische  Technologie;

Y.  Elektromechanik;

10a)  Grundzüge  der  ‚Rechts-  und  Verwaltungskunde  sowie  der

Finanzwissenschaft;

b)  Sinngemäße  Übertragung  eines  Aufsatzes  aus  der  französischen
oder  englischen  Fachliteratur  des  vom  Bewerber  gewählten
Hauptfaches  durch  freie  Wiedergabe  in  deutscher  Sprache.

B.  Für  die  Fachrichtung  des  Schiffsmaschinenbaues:
1.  Wärmemechanik;
3.  Grundzüge  der  Eisenhüttenkundc;
3.  Schiffskessel;
4.  Schiflsmaschinenbau;
5.  Hilfsmaschinen  und  Hilfsapparate;
6.  Theorie  und  Entwerfen  von  Schiffen;  praktischer  Schiffbau;
7.  Konstruktion  und  Einrichtung  der  Kriegsschiffe;
8.  Mechanische  Technologie;
9.  Elektromechanik;

10a)  Grundzüge  der  Rechts-  und  Verwaltungskunde  sowie  der
Finanzwissenschaft;

b)  Sinngemäße  Übertragung  eines  Aufsatzes  aus  der  französischen
oder  englischen  Fachliteratur  des  vom  Bewerber  gewählten
Hauptfaches  durch  freie  Wiedergabe  in  deutscher  Sprache.

Im  Gegensatz  zu  früheren  Zeiten  ist  cs  statthaft,  daß  der
Studierende  nach  Abschluß  seines  Studiums  einen  \Vunsch  äußert
hinsichtlich  der  Umgrenzung  des  Gebietes,  aus  welchem  ihm  seine
dreimonatliche  Diplomarbeit  gestellt  wird.  Es  soll  dem  Studierenden
Gelegenheit  geboten  sein,  dasjenige  Spezialgebiet  seines  Faches  eingehender
  zu  behandeln,  in  welchem  er  hauptsächlich  für  die  nächste
Zukunft  tätig  zu  sein  wünscht.

Die  Diplomarbeiten  werden  unter  Bereitstellung  der  Hilfsmittel
der  Literatur  sowie  der  Lehrmittel  der  Abteilung  in  den  Zeichensälen
  der  technischen  Hochschule  angefertigt.  Damit  die  Arbeiten
möglichst  sich  den  Erfordernissen  der  späteren  Ingenicurtätigkeit  anpassen,
  ist  cs  gestattet,  dic  beratende  Hilfe  der  Dozenten  in  Anspruch