Hüttenwesen  und  Bergbau.  159

k)  Metalluntersuchung  durch  Mikrophotographie,  mechanische
und  physikalische  Methoden.

l)  Konstruktionsübungen  für  Eisenhüttenleute:

Entwerfen  von  Hochofen-,  Bessemer,  Martin-  und  Gießereianlagen,


Entwerfen  von  Walzwerksanlagen  und  Übungen  im  Kalibrieren
  von  Walzen.

m)  Konstruktionsübungen  für  Metallhüttenleute:

Entwerfen  metallurgischer  und  elektrometallurgischer  Apparate
  und  Anlagen.

n)  Hüttenmaschinenkunde  unter  Berücksichtigung  des  Matcrialtransportes
  nebst  Übungen  im  Entwerfen  von  Hüttenmaschinen
und  des  maschinellen  Gesamtbetriebes.

0)  Übungen  im  Maschinenlaboratorium.

p)  Veranschlagen  von  Hüttenanlagen.

q)  Enzyklopädische  Vorlesungen  über  Geologie,  l.agerstättenlehre
  und  Bergbau.

r)  Rechtsenzyklopädie.

s)  Nationalökonomiic.

t)  Gewerbehygiene.

u)  Übungen  im  Übersetzen  englischer  und  französischer  Fachliteratur.


Naturgemäß  können  die  einzelnen  Fächer  der  oben  angeführten
Vorlesungen  und  Übungen  nicht  auf  allen  Hochschulen  in  schematisch
gleicher  Weise  abgehalten  werden,  da  hierin  der  Individualität  eines
jeden  einzelnen  Lehrers  Rechnung  getragen  werden  muß,  doch
herrscht  darin  wohl  Übereinstimmung,  daß  die  ersten  Studienjahre
mit  einer  etwas  größeren  Zahl  von  Vorlesungsstunden,  die  letzten
Studienjahre  mit  einer  größeren  Zahl  von  Übungsstunden  belastet
werden  können.

Den  Abschluß  des  zweijährigen  Vorstudiums  bildet  für  denjenigen,
  welcher  sich  akademische  Diplome  erwerben  will,

die  Diplomprüfung.

Die  Meldung  hierzu  geschieht  nach  der  jetzigen  Prüfungsordnung
am  Schlusse  des  zweiten  Studienjahres  entweder  anfangs  März  oder
Ende  September.  Der  Meldung  sind  beizufügen: