Chemie.  167

technischen  Hochschulen  so  ziemlich  auf  derselben  Stufe  stand,  wie
das  Doktorexamen  der  Universitäten.  Aber  der  durch  das  Diplomexamen
  erlangte  Titel  eincs  „technischen  Chemikers“  oder  „Hütteningenieurs"
  vermochte  sich  nicht  im  Volke  einzubürgern  und  wenn
auch  bei  der  Anstellung  junger  an  technischen  Hochschulen  ausgebildeter
  Chemiker  der  Nachweis  der  Ablegung  des  Diplom-Examens
als  ein  Beleg  für  die  fleißige  Durchführung  der  Studien  anerkannt
wurde,  so  pflegte  man  doch  im  täglichen  I.cben  den  technischen
Chemiker  als  „Doktor‘‘  selbst  dann  zu  bezeichnen,  wenn  er  auf  die
Führung  dieses  Titels  eigentlich  gar  kein  Anrecht  besaß.  Derartige
Verhältnisse  mußten  vielfach  peinlich  berühren  und  bildeten  die  Veranlassung,
  daß  selbst  diejenigen  Chemiker,  welche  ihre  Ausbildung
an  technischen  Hochschulen  genossen  hatten,  sich  dennoch  meistens
bestrebten,  durch  Einreichung  einer  Dissertation  bei  ciner  Universität
und  AÄblegung  des  erforderlichen  Examens  das  Recht  zur  Führung
des  Doktortitels  zu  erwerben.  Dies  wurde  ein  weiterer  Grund  dafur,
daß  das  Diplom-Examen  nur  noch  von  einem  Bruchteil  der  Studierenden
der  technischen  Hochschulen  überhaupt  abgelegt  wurde  und  gleichzeitig
  wurden  die  chemischen  Abteilungen  der  technischen  Hochschulen
  mehr  als  je  gezwungen,  ihren  Lehrplan  so  einzurichten,  daß
ihren  Abiturienten  bei  der  späteren  Meldung  zum  Doktorexamen  die
an  der  technischen  Hochschule  zugebrachten  Semester  von  der
Universität  als  vollgültig  angerechnet  wurden.

Wenn  so  den  chemischen  Abteilungen  der  technischen  Hochschulen
  bis  zu  einem  gewissen  Grade  die  Hände  gebunden  waren,
und  die  Möglichkeit  fehlte,  bei  der  Ausgestaltung  ihres  Lehrplanes
in  erster  Linie  nur  die  Bedürfnisse  der  Technik  zu  berücksichtigen,
so  zeigten  sich  doch  die  Übelstände  einer  derartigen  Sachlage  in
grellem  Lichte  erst  dann,  als  mit  zunehmender  Entwicklung  der
chemischen  Industrie  in  Deutschland  die  den  Studierenden  gegebene
Ausbildung  sich  nicht  mehr  als  zureichend  erwies.  Es  mehrten  sich
die  Klagen,  daß  die  den  Fabriken  zuströmenden  jungen  Chemiker
für  die  technische  Seite  der  chemischen  Arbeit  ein  zu  geringes  Verständnis
  besäßen,  daß  ihnen  der  Sinn  für  bauliche  und  maschinelle
Einrichtungen  fehle,  daß  ihre  Ausbildung  eine  einseitige  und  fast  ausschließlich
  auf  theoretische  Gesichtspunkte  gerichtete  sei.

Die  Berechtigung  solcher  Klagen  konnte  nicht  mehr  bestritten,
die  Abstellung  der  gerügten  Übelstände  nur  dadurch  herbeigeführt
werden,  daß  den  Studierenden  die  Beschäftigung  mit  technischen
Gegeenständen,  Maschinenkunde,  Baukonstruktionslehre,  technischem