168  Der  Lehrberricb  in  den  einzelnen  Fachgebieten.

Zeichnen  und  dergl.  zur  Pflicht  gemacht  und  von  ihnen  zum  Zwecke
der  Zulassung  zum  Diplomexamen  der  Nachweis  erfordert  wurde,  daß
sic  diesen  Studien  mit  genügendem  Fifer  obgelegen  hätten.  Aber
diese  Maßregeln  konnten  nur  wenig  helfen,  so  lange  das  Diplomexamen
  selbst  nicht  die  nötige  Wichtigkeit  als  vollgültiger  Abschluß
der  Studien  eines  technischen  Chemikers  besaß.

Solche  Verhältnisse  waren  es,  welche  gerade  die  Vertreter  der
chemischen  Abteilungen  an  den,  technischen  Hochschulen  dazu  bestimmen
  mußten,  mit  allem  Nachdruck  und  größter  Ausdauer  dafür
einzutreten,  daß  den  technischen  Hochschulen  durch  Gewährung  des
selbständigen  Promotionsrechtes  volle  Unabhängigkeit  von  den  Universitäten
  verlichen  und  damit  die  im  Prinzip  längst  anerkannte  Gleichstellung
  beider  Arten  des  Hlochschulunterrichtes  auch  in  die  Wirklichkeit
  übersetzt  würde.  \om  Jahre  1894  an  und  auf  Grund  der
Beschlüsse  einer  im  Sommer  dieses  Jahres  zu  Eisenach  abgehaltenen
Konferenz  von  Vertretern  fast  aller  technischen  Hochschulen  Deutschlands
  wurde  diese  Forderung  immer  wieder  und  immer  dringlicher
geltend  gemacht  und  das  Jahr  1899  brachte  bei  Gelegenheit  der  Feier
des  hundertjährıgen  Bestehens  der  Technischen  Hochschule  zu  Berlin
ihre  froh  begrüßte  Erfüllung.  Noch  ehe  dies  geschalı,  hatten  die
Universitäten,  welche  begreiflicherweise  ihrerseits  die  Fortdauer  ihres
Alleinbesitzes  des  Promotionsrechtes  erstrebt  hatten,  eingesehen,  daß
die  technischen  Hochschulen  ihnen  ihre  Rechte  in  keiner  Weise  verkürzen,
  sondern  Iediglich  bestehende  Übelstände  abstellen  und  ihre
eigene  Organisation  zeitgemäß  gestalten  wollten.  Sie  gingen  nun
ihrerseits  gerade  bei  dem  Ausbau  ihres  chemischen  Unterrichtes  mit
der  Betonung  auch  technischer  Gesichtspunkte  vor.  Die  auf  diese
Weise  zustande  gekommenen  Neuerungen,  auf  welche  die  Universitäten
  mit  Recht  stolz  sind,  können  zu  den  Segnungen  gerechnet
werden,  die  der  geschilderten,  von  den  technischen  Hochschulen  ins
l.eben  gerufenen  Bewegung  entsprossen  sind.

Mit  dem  Beginne  des  zwanzigsten  Jahrhunderts  verfügten  alle
Technischen  Hochschulen  Deutschlands  und  nicht  wenige  des  Auslandes,
  welche  ihrem  Beispiele  gefolgt  waren,  über  den  Besitz  derjenigen
  Grundlagen,  welche  die  weitere  gedeihliche  Ausgestaltung
eines  speziell  den  Bedürfnissen  der  Industrie  angemessenen  chemischen
Unterrichtes  gewährleisten.  Diese  Ausgestaltung  selbst  aber  befindet
sich  naturgemäß  noch  im  Stadium  der  Anfänge;  erst  die  Zukunft
wird  zu  der  Ausbildung  eines  Lehrplanes  führen,  welcher,  frei  von
traditionellen  und  veralteten  Einrichtungen,  nur  das  eine  Ziel  verfolgt,