Die  Königl.  Preußische  technische  Ilochschule  zu  ‚Aachen.  207

Die  Ende  der  1870er  Jahre  durchzeführte  Reorganisation  des
technischen  Unterrichtswesens  gipfelte  am  1.  April  1879  in  der  Verleihung
  des  Namens  einer  „technischen  Hochschule“,  wie  an  die
vereinigte  Gewerbe-  und  Bauakademie  in  Berlin  und  die  polytechnische
Schule  zu  Hannover,  so  auch  an  die  Aachener  Anstalt,  und  in  dem
Erlaß  des  neuen  Verfassungsstatuts  vom  27.  August  1880.  Durch
dieses  wurde  der  Hochschule  ein  größeres  Maß  von  Selbständigkeit
in  der  Verwaltung  ihrer  Angelegenheiten  zugesprochen  und  zugleich
eine  Neuordnung  ihres  inneren  Aufbaues  vorgenommen,  der  nunmehr
für  alle  drei  technischen  Hochschulen  mit  geringen  Abweichungen
der  gleiche  wurde.  Die  wichtigsten  Neuerungen  waren  folgende:
Unter  der  Oberaufsicht  des  königl.  Regierungspräsidenten  als  Kommissar
  des  Unterrichtsministers  führt  der  vom  Minister  auf  Vorschlag
der  Abteilungskollegien  auf  drei  Jahre  ernannte  Rektor  die  Verwaltung
  der  Hochschule.  Ihm  zur  Seite  steht  der  Senat,  welcher
aus  dem  Rektor  als  Vorsitzenden,  den  Abteilungsvorstehern,  zwei  gewählten
  Senatoren  und  dem  Professor  der  Bergbaukunde  besteht.
An  Stelle  der  alten  Fachschulen  treten  5  Abteilungen  und  zwar  1.  für
Architektur,  2.  für  Bauingenieurwesen,  3.  für  Maschineningenieurwesen,
4.  für  Bergbau-  und  Hüttenkunde  und  für  Chemie  und  endlich  5.  für
allgemeine  Wissenschaften,  insbesondere  für  Mathematik  und  Naturwissenschaften.
  Diese  Abteilungen  werden  zu  einem  wertvollen  Gliede
der  Selbstverwaltung  ausgebaut,  indem  ihnen  die  Leitung  des  Studienganges
  und  des  eigentlichen  Unterrichtsbetriebes  anvertraut  und  das
Recht  des  Vorschlages  für  Neuberufungen  von  Lehrkräften  übertragen
wird.  —  Als  Vorbedingung  für  die  Zulassung  als  Studierender  wird
nunmehr  der  Regel  nach  der  Besitz  des  Reifezeugnisses  einer  neunklassiren
  höheren  J.chranstalt  verlangt  und  nur  übergangsweise  der
Nachweis  eines  siebenjährigen  Besuchs  dieser  Anstalten  zugelassen;
doch  gilt  diese  Übergangsbestimmung  auch  heute  noch.*)

°)  Von  den  1903  immatrikulierten  585  Studierenden  hatten  Reifezeugnisse  467
und  zwar  von

Gymnasien  .  .»  2...  189
Realgsmnasien  .  .  .  .  80
Oberrealschuen  .  -  .  79

außerdeutschen  Schulen  .  119.

Reife  für  Prima  wiesen  nach  118  und  zwar  auf  Grund  von  Zeugnissen  von

Gymnasien  .  .  2...  7
Realgynınasien  .  .  .  .  18
Oberrealschulen  .  .  .  .  29.