Die  Königl.  Preußische  technische  Ilochschule  zu  Aachen.  Bar  |

lesungen  aus  dem  Lehrplan  der  Technischen  Hochschule  zur  Verfügung.  Die  juristische
Ausbildung  erfolgt  durch  allgemeine,  in  das  Verständnis  des  Rechts  einführende  Vorlesungen
  und  durch  die  besonders  ausführliche  Darstellung  der  für  das  wirtschaftliche
l.eben  in  erster  Linie  wichtigen  Rechtsgebiete,  Handelsrecht,  Gewerberecht,  Wechselrecht,
Versicherungsrecht,  Gewerbliches  Steuerrecht.

Waren  diese  Vorlesungen,  mit  denen  ergänzend  Übungen  Hand  in  Hand  gehen,
ihrem  Stofl  nach  gegeben  und  bedurften  nur  einer  formalen  Anpassung  an  die  besonderen
  Zwecke  der  Handelshochschule,  so  mußten  besondere  Schwierigkeiten  überwunden
  werden,  um  die  Einführung  in  die  kaufmännische  V’raxis  und  die  Vertiefung  der
Erkenntnis  der  Grundsätze  des  Geschäftsbetriebes  auf  die  llöhenlage  des  Hochschulunterrichts
  zu  heben.  Aus  den  Erfahrungen  ergab  sich  allmählich  die  Notwendigkeit,  die
theoretische  Darstellung  der  kaufmännischen  Geschäftstätigkeit  in  eine  systematische  Vorlesung
  über  kaufmännische  Betriebslehre  zusanımenzufassen  und  darin  die  wissenschaftliche
  Einführung  in  die  privatwirtschaftliche  Seite  der  Geschäftstätigkeit  ähnlich  zu  geben,
wie  dies  in  der  theoretischen  Nationalökonomie  für  die  volkswirtschaftliche  Seite  des
Güterverkehrs,  für  die  l.and-  und  Forstwirtschaft  an  deren  Fachhochschulen  in  der  landund
  forstwirtschaftlichen  Betriebslehre  längst  geschieht.  Im  Anschluß  daran  wird  die
praktische  Beherrschung  dieses  Stoffes  befestigt  in  besonderen  ausgiebigen  Übungen,
welche  die  Organisation  der  Betriebe,  die  deutsche  Korrespondenz,  die  Kontorarbeiten,
die  Buchhaltung  und  Bilanzierungskunde  behandeln.

Dem  Sprachunterricht,  der  sich  auf  Englisch,  Französisch,  Spanisch,  Italienisch  und
Russisch  erstreckt,  mußten  im  Unterschied  von  dem  philologischen  Universitätsstudium
aus  dem  besonderen  Zweck  der  Haändelshochschule  eigentümliche  Ziele  gesteckt  werden:
er  hat  einmal  die  Aufgabe,  den  Studierenden  in  den  Geist  der  Fremdsprache  einzuführen,
ihm  den  mündlichen  und  schriftlichen  Gebrauch  der  Geschäftssprache  im  besonderen  zu
vermitteln,  und  soll  außerdem  zugleich  durch  die  behandelten  Stoffe  eine  Einführung  in
die  politischen,  wirtschaftlichen  und  gesellschafilichen  Verhältnisse  der  einzelnen  Sprachgebiete
  geben.

Für  die  Vorbildung  der  Studierenden  war  von  Anfang  as  schon  in  den
ersten  Vorverhandlungen  als  Grundsatz  aufgestellt  worden,  daß  der  Regel  nach  der  Nachweis
  der  Reife  einer  neunklassigen  höheren  Schule  erbracht  werden  müsse.  Da  aber
satzungsmäßig  für  die  Aufnahme  au  der  llandelshochschule  die  entsprechenden  Vorschriften
  für  die  Technische  liochschule  maßgebend  sind,  so  werden  bis  auf  weiteres
auch  solche  Studierende  vollberechtigt  aufgenommen,  welche  nur  die  Primareife  einer
solchen  Anstalt  besitzen.  Junge  I.eute  mit  geringerer  Vorbildung  können  als  Hospitanten
zugelassen  werden;  ebenso  können  Gäste  an  einzelnen  Vorlesungen  teilnehmen,  —  Die
Frage,  ob  nicht  die  Zurücklegung  der  kaufinännischen  l.ehrzeit  bei  der  Aufnahme  insofern
  berücksichtigt  werden  solle,  daß  man  durch  sie  den  Mangel  schulinäßiger  Bildung
als  ausgeglichen  gelten  lassen  könne,  ist  von  vornherein  verneint  worden.  Gerade  weil
man  der  neuzeitlichen  Lehrzeit  einen  so  außerordentlich  geringen  ullgemeinen  Bildungswert
  beimißt,  hat  man  eine  akademische  Bildungsstätte  für  junge  Kaufleute  für  nötigr
gefunden.  Zwar  ist  selbstverständlich,  daß  eine  vor  der  Studienzeit  erfolgte  praktische
Tätigkeit  den  Ertrag  der  Studien  nur  steigern  kann;  aber  von  ihrer  regelmäßigen  Forderung
hat  man  mit  Rücksicht  auf  das  durch  die  vorgeschriebene  Reife  bedingte  höhere  l.ebensalter
  der  Studierenden  abschen  zu  müssen  geglaubt,

Um  den  Studierenden  nach  Abschluß  ihrer  Studien  einen  Nachweis  der  erworbenen
Kenntnisse  zu  geben,  ist  ihnen  die  Möglichkeit  der  Ablegung  einer  Diplomprüfung
gegeben,  deren  Finrichtung  durch  die  beteiligten  Ministerien  1900  genehmigt  worden  ist.
Die  Prüfung  ist  eine  schriftliche  und  eine  mündliche.  Die  schrifiliche  Prüfung  zerfällt  in
eine  mit  sechswöchiger  Frist  anzufertigende  wissenschaftliche  Arbeit  aus  dem  Gebiet  der
Nationalökonomie  und  in  Klausurarbeiten  in  der  englischen  Sprache  und  in  Buchhaltung
und  deutscher  IHlandelskorrespondenz.  Die  mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  die