30  Die  einzelnen  technischen  Hochschulen.

Berlin  berufenen  Physikers  Dr.  Seebeck  (gestorben  1849:,  neben  dem
aus  der  damaligen  Lehrerschaft  der  Mincraloge  und  Geologe  Hans
Bruno  Geinitz,  der  mehr  als  50  Jahre,  und  der  Geodät  August  Nagel,
der  mehr  als  40  Jahre  an  gleicher  Stelle  wirksam  sein  sollte,  weiterhin
der  Mathematiker  Oskar  Schlömilch  (1849  —74)  und  der  Technologe
Julius  Hülsse,  1850  —73  Direktor  der  Anstalt,  als  Männer  von  wissenschaftlichem
  Rufe  hervorzuheben  sind.

In  drci  Sektionen  (später  Abteilungen  genannt)  gliederte  sich
1851  die  nunmehr  als  „Polytechnische  Schule“  bezeichnete  Anstalt:
  in  eine  für  Maschinenbauer,  eine  für  Bauingenieure,  eine
für  Chemiker,  zu  denen  1855  eine  vierte  für  zukünftige  I.chrer  der
Mathematik,  Naturwissenschaften  und  Technik,  die  L.ehrerabteilung
trat.  Diese  Scktionen  bildeten  zusammen  die  obere  im  (regensatz
zur  unteren,  den  Charakter  ciner  Vorschule  tragenden  Abteilung,
welche  die  Funktionen  einer  Realschule  mit  zu  erfüllen  hatte;  denn
das  sächsische  Realschulwesen  lag  noch  im  Ärgen.  Dieser  Zwang
für  die  Polytechnische  Schule,  auch  die  Elemente  der  Mathematik
und  der  Naturwissenschaften  in  ihren  I.ehrplan  aufzunehmen  und
schulmätßsige  Disziplin  zu  üben,  war  ein  lästiger  Hemmschuh  auf
ihrem  Jontwicklungswege.  Wenigstens  einige  seiner  Stationen  seien
hier  angedeutet.  Was  Jahr  1852  brachte  Maturitätsprüfungen  für
jeden  Schüler,  der  aus  der  unteren  in  die  obere  Abteilung  übertreten,
und  jeden,  der  die  Anstalt  als  ausgebildet  verlassen  wollte;  das
Jahr  1865  die  Umwandlung  der  unteren  Abteilung  in  einen  „AIlsemeinen
  Kursus“,  der  zu  Ostern  jedes  Jahres  begann  und  drei
Semester  umfaßte,  während  in  jeder  der  vier  Fachschulen  drei  im
Oktober  beginnende  und  bis  Ende  Juli  dauernde  Jahreskurse  abgehalten
  wurden.  Für  die  Aufnahme  in  den  allgemeinen  Kursus  war
jetzt  das  zurückgelegte  sechszehnte  Lebensjahr  und  für  sächsische
Ländeskinder  ein  Reifezeugnis  einer  sächsischen  Realschule  nach  dem
Regulativ  vom  2.  Juli  1860,  ein  Reifezeugnis  eines  Gymnasiums  oder
ein  Zeugnis  der  dritten  Klasse  der  höheren  Gewerbeschule  in  Chemnitz
erforderlich.  Da  aber  eine  solche  Realschule  —  erst  in  den  nächsten
zwei  Jahrzehnten  hat  sic  ihren  Kurs  auf  sieben,  dann  auf  acht  Jahre
erweitert,  um  schließlich  Realgymnasium  mit  neunjährigem  Kurs  zu
werden  —  mit  einem  Gymnasium  sich  nicht  messen  konnte,  machte
sich  zunächst  noch  der  Übelstand  einer  ungleichmäßigen  Vorbildung
der  Hörerschaft  des  Allgemeinen  Kursus  geltend,  und  so  waren  es
auch  1870  zunächst  nur  die  Studierenden  der  Fachabteilungen,  denen
für  die  Zukunft  die  freie  Wahl  der  Vorträge  und  Übungen  zugestanden