Die  Königlich  Württembergische  technische  Hochschule  in  Stuttgart.  349

betrachteten  Ablösung  der  Vorschule  getan,  indem  durch  Ministerialverfügung
  vom  18.  Juli  zwei  neue  Fachschulen,  cine  mathematischnaturwissenschaftliche
  und  eine  für  allgemem  bildende  Fächer,  angefügt
  wurden.  Nunmehr  war  es  möglich,  jeden  der  22  Hauptlehrer
in  ewe  Fachschule  einzureihen  und  Fachschulkollegien  zu  bilden,
welche  sich  durch  Ihlfsiehrer  noch  verstärken  konnten.  Da  ferner
von  jetzt  an  jede  Fachschule  ihren  Vorstand  selbst  wählte  (früher
geschah  dies  durch  den  L.chrerkonvent)  und  derselbe  von  Amts
wegen  Mitglied  des  Lehrerausschusses  war,  so  war  sie  in  den  Stand
gesetzt,  über  ihre  eigenen  Angelegenheiten  zu  beraten  und  für  ihre
Interessen  einzustehen.

Durch  die  Bildung  der  mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fachschule,  welcher  die  höheren  mathematischen  Fächer  zugewiesen
wurden,  war  das  mathematische  Studium  in  gleiche  I.inie  mit  dem
technischen  gestellt.

Eine  weitere  Neuerung  brachte  die  vorerwähnte  Verfügung
dadurch,  dafs  als  Aufnahmebedingung  für  ordentliche  Studierende
der  Besitz  des  technischen  Reifezeugnisses  verlangt  wurde.  Auch  für
die  Staatsdienstprüfung  stellte  man  bald  darauf  die  gleiche  Zulassungsbedingung,
  was  zur  Folge  hatte,  dafs  die  bei  der  technischen
Reifeprüfung  schon  vorgekommenen  Fächer  bei  jener  in  Wegfall
kamen.  Zu  gleicher  Zeit  wurden  in  den  verschiedenen  Fachschulen
Diplomprüfungen  eingeführt,  um  den  ordentlichen  Studierenden
Gelegenheit  zu  geben,  sich  amı  Schlusse  ihrer  Studienzeit  über  die
von  ihnen  erworbenen  Kenntnisse  auszuweisen.

Der  letzte  für  die  Erhebung  der  polytechnischen  Schule  zur
technischen  Hlochschule  erforderliche  Schritt,  die  Abtrennung  der
mathematischen  Abteilung,  wurde  in  den  nächsten  Jahren  durch  die
Ausdehnung  der  vormaligen  realistischen  Abteilung  des  Gynmasiuns
auf  10  Klassen  (1871)  und  die  der  Stuttgarter  Realschule  auf  9
(1873)  beträchtlich  erleichtert.  Das  Realgyımnasium  lieferte  den  Beweis,
  daß  es  in  seinen  10  Klassen  die  volle  Vorbereitung  für  die
technische  Abteilung,  mit  Ausnahme  der  Mechanik,  geben  könne,
und  da  die  Heraufnahme  dieses  Faches  in  die  genannte  Abteilung
ganz  im  Sinne  des  l.chrerkonvents  war,  so  stand  dem  Übergang  der
Realgymnasiasten  indie  technische  Abteilung  nach  bestandener  Abgangs
prüfung  nichts  mehr  im  Wege,  was  durch  Ministerialverfügung  vom
19.  Juni  1873  festgestellt  wurde,  Als  im  Herbst  1875  auch  die
Oberrealschule  noch  um  eine  (die  zehnte)  Klasse  vermehrt  wurde,
kam  die  1.  und  im  folgenden  Jahre  auch  die  2.  Klasse  der  matlic-