252  Die  einzelnen  technischen  Hochschulen.

vom  Polytechnikum  getrennt  und  zu  einer  selbständigen  Anstalt
erhoben.

Zu  denjenigen  deutschen  Staaten,  welche  Staatsprüfungen
für  Maschineningenieure  eingeführt  haben,  trat  im  Jahre  1883
auch  Württemberg.  Die  durch  Kgl.  Verordnung  vom  20.  Mai  1883
erlassenen  Vorschriften  machen  die  Anstellung  im  Staatsdienste  von
dem  Erstehen  einer  mathematisch-naturwissenschaftlichen  Vorprüfung
und  zweier  llauptprüfungen  abhängig.  Die  erste  Vorprüfung  für
Kandidaten  des  Maschineningenieurwesens  fand  im  Juli  1883,  die  erste
Staatsprüfung  im  April  1884  statt.

Die  große  und  rasch  wachsende  Bedeutung  der  Elcktrotechnik
  veranlaßte  im  Sommer  1882  die  Einführung  eines  besonderen
Unterrichts  in  diesem  Fache,  und  schon  im  nächsten  Jahre  die  Errichtung
  eines  elektrotechnischen  Laboratoriums  und  die  Schaffung
einer  ordentlichen  Professur  für  dieses  Fach,  der  ersten  dieser  Art  in
Deutschland.  Sie  wurde  der  Maschineningenieurfachschule  zugeteilt,
welche  schon  1882  die  Elektrotechnik  unter  die  Fächer  ihrer  Diplomprüfung
  aufgenommen  hatte.

Mit  der  dem  Polytechnikum  aus  den  Überschüssen  der  württembergischen
  Landesgewerbeausstellung  von  1881  bewilligten  Summe
von  10000  AM.  wurde  1883  eine  Materialprüfungsanstalt  crrichtet,
  um  im  Interesse  der  Industrie  und  des  Unterrichts  Prüfungen
von  Baumaterialien  und  Untersuchungen  auf  dem  Gebiete  der
Rlastizitäts-  und  Festigkeitsichre  zu  ermöglichen.

Die  allgemein  bildende  Fachschule  erhielt  1884  cine  Erweiterung
durch  die  Einrichtung  cines  besonderen,  anfangs  einjährigen,  später
zweijjährigen  Studienkurses  für  die  Kandidaten  des  höheren
Eisenbahn-,  Post-  und  Telegraphendienstes,  welcher  sich
namentlich  auf  Volkswirtschaftslehre,  Rechts-  und  Finanzwissenschaft,
Eisenbahn-,  Post-  und  Telegraphenkunde,  Physik,  Elekrotechnik  und
Telegraphentechnik  erstreckte.  Infolge  veränderter  Organisation  ging
diese  Einrichtung  1899  wieder  ein.

Nachdem  die  organischen  Bestimmungen  unterm  17.  Juni  1885
einige  Änderungen  erlitten  hatten,  wurde  am  3.  Juli  1885  eine  neuc
Ordnung  fürdie  Habilitation  von  Privatdozenten  veröffentlicht.
Durch  die  erwähnten  Änderungen  wurde  auch  den  Abiturienten
humanistischer  Gymnasien  die  Berechtigung  gewährt,  in  sämtliche:
Fachschulen  als  ordentliche  Studierende  einzutreten.  Für  diejenigen,
welche  sich  der  Architektur,  dem  Bauingenicurfach,  Maschineningenieurfach,
  der  Wlektrotechnik  und  dem  Hüttenfach  zuwenden