2356  Die  einzelnen  technischen  Hochschulen.

Teils  infolge  der  eben  erwähnten  Neuerungen,  teils  um  den
sonstigen  Unterrichtsbedürfnissen  der  Hochschule  Rechnung  zu  tragen,
fand  in  den  letzten  Jahren  an  einigen  Abteilungen  cine  beträchtliche
Vermehrung  der  I.chrkräfte  und  des  technischen  Personals  statt.  Es
wurden  5  ordentliche  und  3  aufserordentliche  Professuren  nebst  den
verschiedenen  technischen  und  Assistentenstellen  neu  geschaffen,  und
die  Organisation  des  Unterrichts  und  der  Studienpläne,  soweit  erforderlich,
  den  neuen  Verhältnissen  angepaßt.

Das  Jahr  1900  war  für  die  Technische  Hochschule  dadurch  von
besonderer  Bedeutung,  daf3  ihr  durch  Allerhöchste  Entschließung  von
22.  Januar  das  Recht  zur  Erteilung  des  Grades  eines  Diplom-Ingenieurs
  und  der  Würde  eines  Doktor-Ingenieurs  verlichen
wurde.  Diese  Königliche  Entschließung  wurde  bei  der  Feier  des
Geburtsfestes  Seiner  Majestät  in  der  Aula  der  Hochschule  am
35.  Februar  I%0  durch  den  damaligen  Rektor  Professor  Dr.  v.  Weyrauch
  verkündet  und  gab  Anlaß  zu  cinem  denkwürdigen  Festakt,
welchem  am  1.  März  ein  glänzender  Konmers  der  gesamten  Studentenschaft
  zur  Feier  dieser  Errungenschaft  folgte.

Eine  weitere  Allerhöchste  Entschließung  vom  22.  Januar  1900
genehmigte  die  Ersetzung  der  bis  dahin  für  die  leitenden  Organe  der
Anstalt  gebrauchten  Bezeichnungen:  „Direktor,  L.ehrerausschuß,  Lehrerkonvent“
  durch  die  Benennungen:  „Rektor,  Senatsausschuß,
Senat.“

Den  Abschluß  der  im  vorstehenden  besprochenen  Änderungen
in  der  Organisation  der  Hochschule  bildet  die  Ersetzung  der
organischen  Bestimmungen  von  1885  durch  die  von  Seiner  Majestät
am  26.  September  1903  genehmigte  Verfassung  der  Technischen
Hochschule  in  Stuttgart,  welche  am  I.  Oktober  1903  in  Kraft  trat.

Nach  deren  Wortlaute  hat  die  Technische  Hochschule  den  Zweck,
die  wissenschaftliche  und  künstlerische  Ausbildung  für  die  technischen
Berufsarten  und  für  den  Lehrberuf  in  den  mathematisch-naturwissenschaftlichen
  Fächern  zu  gewähren,  sowie  die  Wissenschaften  und
Künste  zu  pflegen,  die  zu  ihren  Gebieten  gehören.

2.  Gegenwärtiger  Zustand.

Über  die  gegenwärtigen  Verhältnisse  der  Hochschule  gibt  die
folgende  kurze  Übersicht  Aufschluß:

Die  Technische  Hochschule  ist  dem  Königlichen  Ministerium
des  Kirchen-  und  Schulwesens  unmittelbar  unterstellt.  Sie  gliedert
sich  in  die  nachstehenden  sechs  Abteilungen: