258  Die  einzelnen  technischen  Hochschulen.

Jede  der  sechs  Abteilungen  bildet  ein  selbständiges  Ganzes  und
wird  durch  ein  Kollegium  vertreten,  welches  den  Abteilungsvorstand
  auf  je  zwei  Jahre  wählt.  Der  Senatsausschuß  bestcht
unter  dem  Vorsitze  des  Rektors  aus  den  Abteilungsvorständen.  Der
akademische  Senat  besteht  unter  dem  Vorsitz  des  Rektors  aus
sämtlichen  (gegenwärtig  31)  odentlichen  Professoren  und  denjenigen
weiteren  Mitgliedern  (gegenwärtig  1),  welchen  durch  Königliche  Entschließung
  Sitz  und  Stimme  im  Senat  verliehen  worden  ist.  An  der
Spitze  der  gesamten  Hochschule  steht  der  von  dem  König  für  die
Dauer  eines  Studienjahres  auf  den  Vorschlag  des  Senats  ernannte
Rektor,  gegenwärtig  K.  Weitbrecht,  Professor  der  Ästhetik  und
der  deutschen  Literatur.

Für  den  formellen  und  ökonomischen  Verwaltungsdienst  sind
zwei  Verwaltungsbeamte  (Amtmann  und  Kassier)  angestellt,
welchen  das  erforderliche  Kanzleipersonal  beigegeben  ist.

Die  Bibliothek  enthält  gegen  40  000  Bände,  in  welcher  Zahl
jedoch  die  zum  Teil  schr  reichhaltigen  Handbibliotheken  der  Hochschule
  nicht  inbegriffen  sind.  Ein  Gesamtkatalog  (618  Seiten  Lex.  8°)
ist  1902  erschienen.  Sie  wird  von  einem  Bibliothekar  (im  Nebenamt)
und  einem  Sekretär  verwaltet  und  hat  eine  jährliche  Dotation  von
9630  M.

Das  Dienstpersonal  besteht  aus  einem  Hausmeister  und
11  Unterbeamten  und  Gehilfen.

Die  Zahl  der  Studierenden  beträgt  im  laufenden  Semester
(Winter  1903/04)  969;  dazu  kommen  noch  236  Hospitanten.

Wer  als  ordentlicher  Studierender  eintreten  will,  muß  den  Nachweis  der
erforderlichen  Vorkenntnisse  durch  das  Reifezeugnis  einer  deutschen  Oberrealschule,  eines
deutschen  Real-  oder  humanistischen  Gymnasiums  oder  einer  diesen  Schulen  für  das  technische
  Studium  von  dem  Ministerium  gleichgestellten  Iehranstalt  des  Deutschen  Reichs
erbringen.

\Wer  seine  Vorbilduug  im  Ausland  erhalten  hat,  kaun  als  ordentlicher  Studierender
aufgenommen  werden,  wenn  er  ein  Reifezeugnis  besitzt,  das  von  dem  Ministerium  als
gleichwertig  mit  den  vorgenannten  deutschen  Reifezeugnissen  anerkannt  ist  und  das  im
Lande  seiner  Ausstellung  zum  Studium  an  einer  Technischen  Ilochschule  oder  an  einer
Universität  als  ordentlicher  Studierender  berechtigt.  Für  Ausländer  ist  weitere  Bedingung,
daß  in  ihrem  Heimatland  Angehörige  des  Deutschen  Keichs  mit  einem  der  im  ersten
Absatz  genannten  Keifezeugnissee  zum  Hochschulstudium  als  ordentliche  Studierende  zugelassen
  werden,

Zur  Aufnahme  in  die  Abteilung  für  Maschi  g  wesen,  einschließlich  Elektrotechnik,
  ist  überdies  in  der  Regel  der  Nachweis  einer  mindestens  einjährigen  Werkstatttätigkeit
  zu  erbringen.

Zur  Aufnahme  uls  Studierender  «der  Pharmazie  wird  der  Nachweis  der  erstandenen
Aputhch  hilfenprüfung  und  der  vollständigen  Zurücklegung  der  vorgeschriebenen  Ge-T

  ”
hilfenzeit  verlangt.