Die  Großherzoglich  Ilessische  technische  Hochschule  zu  Darmstadt.  281

entworfenen  Ergänzungen,  die  zum  Teil  schon  in  Angriff  genommen
sind,  bedeuten  cine  Erweiterung  der  in  den  Jahren  1895/96  bezogenen
Bauten  von  nicht  weniger  als  70%,.  Die  erneuerte  und  vergrößerte
Hochschule  wird  nach  Vollendung  dieses  anschnlichen  Zuwachses  in
der  Lage  sein,  1800  Studierenden  in  Hör-,  Zeichen-  und  Arbeitssälen
Raum  zu  bicten.

2.  Gegenwärtiger  Zustand  (Sommer  13).
a)  Die  Organisation  des  Unterrichts.

Nach  der  zurzeit  geltenden  Verfassung  soll  die  Technische
Hochschule  die  vollständige  wissenschaftliche  und  künstlerische  Ausbildung
  für  den  technischen  Beruf  gewähren,  sowie  Wissenschaften
und  Künste  pflegen.  Insbesondere  bezweckt  sie  die  Ausbildung  von
‚Architekten,  Bauingenieuren,  Kulturingenieuren,  Maschineningenieuren,
Elektroingenieuren,  Chemikern,  Pharmazeuten  und  Geometern.  Die
Vorbereitung  zum  höheren  Staatsdienst  des  Großherzogtums  kann
im  Hochbau-Bauingenieur-  und  Maschinenfach  ganz,  im  Forstfach
teilweise  auf  der  Technischen  Hochschule  erlangt  werden.  Hinsichtlich
der  Staatsprüfungen  in  den  genannten  technischen  Fächern  besteht
Gleichstellung  und  gegenscitige  Anerkennung  seitens  der  Königlichen
Preußischen  und  Grofherzoglich  Hessischen  Landesregierung.  Für
die  Vorbereitung  zum  Gymnasial-  und  Realschul-Lehramt,  soweit
dieselbe  Mathematik  und  XNaturwissenschaften  betrifft,  wird  das
Studium  an  der  Hochschule  dem  Studium  an  Universitäten  bis  zu
drei  Semestern  gleichgerechnet.

Die  Hochschule  hat  das  Recht  auf  Grund  ihrer  Prüfungsordnungen
  den  Grad  eines  Diplomingenicurs  und  die  Würde  eines
Doktoringenicurs,  letztere  auch  chrenhalber  als  seltene  Auszeichnung,
  zu  verleihen.  Sie  zerfällt  in  6  Abteilungen,  in  denen
der  Unterricht  in  Form  von  Vorträgen  und  Übungen,  Arbeiten  in
den  L.aboratorien,  Exkursionen  durch  32  ordentliche  und  8  außerordentliche
  Professoren,  35  Lehrer  und  Privatdozenten  und  35  Assistenten
  erteilt  wird.  Es  entspricht  der  michr  einheitlichen  Aufsabe
einer  Technischen  Hochschule,  daß  die  Gliederung  in  Abteilungen
bei  weitem  nicht  jene  Selbständigkeit  der  Organisation  und  Trennung
des  Unterrichts  bedeutet,  wie  sie  den  Fakultäten  der  Universität
eigentümlich  ist.  Handelt  cs  sich  doch  auf  der  Hochschule  lediglich
um  solche  technischen  und  wissenschaftlichen  Fächer,  die  fast  sämtlich
  in  nächster  Verwandschaft  zueinander  stehen  oder  als  allgemein