394  Die  einzelnen  technischen  Hochschulen.

2.  Gegenwärtiger  Zustand  (1909).

Einteilung  der  Hochschule.  Die  technische  Hochschule  zu
Braunschweig  besteht  gegenwärtig  aus  den  sechs  Abteilungen:  1.  für
Architektur,  2.  für  Ingenieurbauwesen,  3.  für  Maschinenbau
(einschließlich  Elektrotechnik  und  Textilindustrie),  +.  für
Chemie  (einschließlich  Nahrungsmittelchemie  und  Zucker-  und
Gärungschemic),  5.  für  Pharmazie,  6.  für  allgemein  bildende
  Wissenschaften  und  Künste.

Verwaltung  der  Hochschule.  Die  allgemeine  Leitung  und
Verwaltung  der  technischen  Hochschule  liegt  in  der  Hland  des
Rektors,  der  aus  dem  Kreise  der  ordentlichen  Professoren  von
letzteren  in  geheimer  Wahl  jeweils  für  eine  zweijährige  Amtsdauer
gewählt  wird  und  durch  die  Herzogliche  Landesregierung  zu  bestätigen
  ist.  Der  Rektor  ist  seinerseits  dirckt  dem  Herzoglichen
Staatsministerium  unterstellt.

An  der  Spitze  jeder  der  6  Abteilungen  der  Hochschule  steht  ein
Abteilungsvorstand,  welcher  aus  dem  Kreise  der*der  einzelnen
Abteilung  angehörenden  ordentlichen  Professoren  von  letzteren  gleichfalls
  für  eine  zweijährige  Amtsdauer  gewählt  wird  und  regierungsseitig
zu  bestätigen  ist.  Der  Vorstand  hat  die  Interessen  seiner  Abteilung
nach  allen  Richtungen  hin  wahrzunehmen.

Der  Rektor  bildet  zusammen  mit  den  6  Abteilungsvorständen
den  Senat.  Letzterer  ist  eine  Behörde,  welche  dem  Rektor  bei  der
Verwaltung  der  Hochschule  beratend  zur  Seite  steht.  In  den  Sitzungen
des  Senates  führt  der  Rektor  den  Vorsitz.

Die  sämtlichen  ordentlichen  Professoren  sowie  einige  Öffentliche
Dozenten  bilden  das  allgemeine  Lehrerkollegium.  Dasselbe  wird
von  Rektor  mindestens  einmal  in  jedem  Semester  einberufen  und
steht  unter  dem  Vorsitz  des  Rektors.  Die  Hauptbetätigung  des  allgemeinen
  Lehrerkollegiums  besteht  in  der  Durchführung  von  Becratungen
  und  der  Stellung  von  Anträgen,  welche  das  Gesanitinteresse
der  Hochschule  betreffen.

Entsprechend  sind  innerhalb  der  einzelnen  Abteilung  die  ordentlichen
  und  außerordentlichen  Professoren,  sowie  die  öffentlichen
Dozenten,  welche  dieser  Abteilung  angehören,  zum  Lcehrerkollegium
der  Abteilung  vereint.  Dasselbe  wird  vom  Vorstande  der  Abteilung
  einberufen  und  hat  unter  dem  Vorsitze  des  letzteren  dic  Interessen
  der  Abteilung  beratend  und  antragstellend  wahrzunchnien.