Vorbemerkung.

Von  den  deutschen  Bundesstaaten  hat  nur  Preußen  und  in  zweiter  Linie  verhältnismäßig
  Sachsen  einen  Bergbau  von  hervorragender  volkswirtschaftlicher  Bedeutung.
Der  preußische  Staat  hat  selbst  einen  ausgedehnten  Bergwerksbesitz,  wie  sich  schon
daraus  ergibt,  daß  die  Bruttoeinnahmen  aus  dem  staatlichen  Bergwerks-,  llütten-  und
Salinenbetrieb  in  dem  Budget  von  1902  auf  190,6  Mill.  M.  und  die  Reineinnahmen  auf
30,8  Mill.  M.  veranschlagt  sind.  lür  die  l.eitung  dieser  Werke  und  für  die  Besetzung
der  technischen  Stellen  bei  dlen  Behörden,  die  mit  der  Beaufsichtigung  des  Bergwesens
überhaupt  betraut  sind,  ist  eine  betrüchtliche  Anzahl  höherer  Beamten  erforderlich,  die
eine  entsprechende  technische  und  allgemein  wissenschaftliche  V'orbildung  besitzen  müssen.
Nach  den  darüber  erlassenen  Vorschriften  in  der  Fassung  vom  22.  September  1893  wird
für  den  Eintritt  in  den  bergfachlichen  Staatsdienst  die  Beibringung  des  Reifezeugnisses
eines  Gymnasiums  order  eines  Realgymnasiums  oder  auch  —  nach  der  1891  erfolgten
Erweiterung  der  Rechte  der  Oberrealschwlen  —  einer  prenßischen  oder  mit  den  preußischen
gleichgestellten  Oberrealschule  gefordert.  Zunächst  haben  die  Aspiranten  als  „Bergbaubeflissene“
  eine  einjährige  praktische  Arbeitszeit  zurückzulegen,  wonach  eine  dreijährige
  akademische  Studienzeit  folgt,  und  zwar  wenigstens  ein.  einjähriger  Universitätsbesuch,
  während  zwei  Jahre  auf  den  Bergakademien  in  Berlin  und  Clausthal  oder  bei  der
Bergbauabteilung  der  'l’echnischen  }lochschule  in  Aachen  zugebracht  werden  können,  der
Besuch  der  übrigen  T’echnischen  Hochschulen  aber  und  der  Sächsischen  Bergakademie
in  Freiberg  nur  bis  zu  einem  Jahre  angerechnet  wird.  Nach  dem  Bestehen  der  ersten
Prüfung  wird  der  Aspirant  zum  Bergreferendar  und  nach  einer  weiteren  dreijährigen
Vorbereitungszeit  und  der  zweiten  Prüfung  wird  er  zum  Bergassessor  emannt.  Neben
der  Aufgabe,  Beamte  für  den  Staatsdienst  auszubilden,  erfüllen  die  Bergakademie  auch  die,
eine  große  Zalıl  von  privaten  ’l’echnikern  für  das  Berg-,  Hütten-  nnd  Salinenfach  zu  erziehen.
  Viele  Bergbautechniker  jedoch,  die  in  den  V’rivatdienst  treten  wollen,  beginnen
ihre  l.aufbahn  dennoch  im  Staatsdienst  und  legen  die  erste  oder  beide  Prüfungen  ab.
Sie  können  sich  aber  auch  an  den  Bergakademien  einer  besonderen  Prüfung  unterziehen
und  als  Ausweis  darüber  ein  Diplom  erlangen.  \Vegen  der  in  Sachsen  bestehenden
Einrichtungen  wird  auf  den  Artikel  über  Freiberg  verwiesen.  Über  die  Bergbauabteilung

an  der  Technischen  Hochschule  in  Aachen  siehe  den  Artikel  im  ersten  Teil  dieses  Bandes.
L.