Die  Königlich  Preußische  Bergakademie  in  Berlin.  7

ginnen  mit  Vorlesungsanfang  und  dauern  2  Wochen;  die  Abmeldungen
beginnen  eine  Woche  vor  Semesterschluß  und  dauen  3  \Vochen.

Die  Aufnahme  eines  Deutschen  als  Studierenden  der  Bergakademie
  ist  durch  die  Beibringung  des  Reifezcugnisses  eines
deutschen  Gymnasiums,  eines  preußischen  Realgymnasiuns  oder  einer
preußischen  Ober-Realschule  und  des  Nachweises  über  Ablegung
einer  mindestens  einjährigen  praktischen  Lehrzeit  bedingt.  Ausnahmen
hinsichtlich  der  Schulvorbildung  sind  nur  mit  Genehmigung  des  vorgesetzten
  Ministers  zulässig.  Diejenigen  außerpreußischen  Tehranstalten,
  welche  den  preußischen  Lehranstalten  gleichberechtigt
gelten,  werden  von  dem  Minister  festgestellt.

Ausländer,  welche  nicht  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen,
  können  als  Studierende  zugelassen  werden,  wenn  sic  den
Nachweis  liefern,  daß  sie  eine  der  Vorbildung,  einschließlich  der
praktischen  Lehrzeit,  welche  von  den  Inländern  gefordert  wird,  gleichwertige
  Bildung  besitzen.

Die  Aufnahme  der  Studierenden  erfolgt  durch  Aushändigung
einer  Legitimationskarte.

Studierende,  die  eine  mindestens  einjährige  praktische  Lehrzeit
auf  Berg-  oder  Hüttenwerken  sowie  cin  mindestens  4  jähriges  akadecmisches
  Studium  zurückgelegt  haben,  können  auf  Grund  einer  Prüfung
das  Diplom  als  Berg-,  Metallhütten-  oder  Kisenhütteningenieur  erhalten,
  welches  ihre  Kenntnisse  und  ihre  technische  Ausbildung  bekundet.


Diejenigen,  die  sich  der  Staatslaufbahn  widmen,  werden  nach
den  vom  Minister  erlassenen  besonderen  Vorschriften  geprüft  und
nach  bestandener  Prüfung  zu  Bergreferendaren  ernannt.

Zur  Annahme  als  Hospitanten  gegen  das  für  Studierende  vorgeschriebene
  Honorar  sind  berechtigt  die  Studierenden  anderer  staatlichen
  Hochschulen,  sowie  digjenigen,  welche  die  erste  Staatsprüfung
für  das  Bergfach  oder  das  Bau-  und  Maschinenfach  bestanden  haben.
Auch  Personen,  welche  nicht  die  Vorbedingungen  zum  Eintritt  als
Studierende  der  Bergakademie  besitzen,  können  als  Hospitanten  zugelassen
  werden.  Die  Zulassung  ist  von  dem  Nachweis  genügender
Vorbildung  abhängig  und  erfolgt  durch  Erteilung  einer  Erlaubniskarte.
Im  allgemeinen  gilt  die  Regel,  daß  Hospitanten  im  Besitz  der  Berechtigung
  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  sein  und  mindestens
eine  einjährige  praktische  Tätigkeit  zurückgelegt  haben  müssen.

Markscheider-Aspiranten,  deren  Vorbildung  den  Aufnahme-