8  Die  Bergakademien.

bedingungen  für  Studierende  nicht  entspricht,  werden  als  Hospitanten
eingeschrieben.

Sonstigen  Personen,  welche  an  einzelnen  Vorträgen  oder  Übungen
teilzunehmen  wünschen,  aber  weder  als  Studierende  noch  als  Hospitanten
  eintreten  können,  kann  die  Teilnahme  am  Unterricht  von  dem
ersten  Dircktor  im  Einverständnis  mit  den  betr.  akademischen  Lehrern
gestattet  werden.

Für  die  Teilnahme  an  dem  Unterricht  und  den  praktischen
Übungen  werden  von  den  Studierenden  und  Hospitanten  teils  Gebühren
erhoben,  teils  ist  die  Teilnahme  unentgeltlich.  Die  Zahlung  der  Gebühren
  für  die  Vorlesungen  muß  innerhalb  4  Wochen  nach  deren
Beginn  und  für  die  Übungen  in  dem  Laboratorium  und  dem  Zeichensaal
  unmittelbar  mit  der  Anmeldung  bei  der  Kasse  der  Anstalt  erfolgen.
  Eine  Zurückerstattung  eingezahlter  Gebühren  findet  nur  dann
statt,  wenn  eine  Vorlesung  nicht  zustande  gekommen  ist.  Mittellosen,
dem  Deutschen  Reiche  angehörigen  Studierenden  können  die  Gebühren
  erlassen  werden.  Studierende,  welche  Inhaber  von  preußischen
Staats-  oder  von  solchen  Stipendien  sind,  die  von  dem  Minister  den
ersteren  gleichgestellt  werden,  sind  von  der  (rebührenzahlung  befreit.
Den  Illospitanten  kann  ein  Gebührencrlaß  nur  ausnahmsweise  zukommen.
  Studierende  und  Hospitanten,  welche  trotz  wiederholter
Ermahnung  die  Unterrichtsgebühren  nicht  entrichten,  können  von
dem  Besuche  ausgeschlossen  werden.

Die  Studierenden  und  Hospitanten  der  Bergakademie  sind  den
allgemeinen  Gesetzen  sowie  den  örtlichen  polizeilichen  Vorschriften
unterworfen.  Die  Studierenden  unterliegen  außerdem  den  von  dem
Minister  erlassenen  besonderen  Disziplinarvorschriften.

II.  Lehrmittel  und  Lehrplan.

Der  Lehrplan  der  Bergakademie  umfaßt  alle  zur  Ausbildung  im
Berg-,  Hütten-  und  Salinenwesen  erforderlichen  J.ehrgegenstände,  so
weit  nicht  mit  Rücksicht  auf  entsprechende  geeignete  Vorlesungen  an
anderen  Berliner  Hochschulen  von  einzeinen  Vorlesungen  Abstand
genommen  ist.  Zu  den  Vorlesungen  treten  praktische  Übungen  und
wissenschaftliche  Untersuchungen  in  den  Zeichensälen  und  Laboratorien,
Unterweisung  in  den  Sammlungen  und  auf  Ausflügen.  Es  sind  besondere
  Studienpläne  für  das  Berg-,  Eisenhütten-,  Metallhütten-  und
Markscheiderfach  aufgestellt,  deren  Innehaltung  empfohlen  wird,  ohne
daß  der  einzelne  Studierende  daran  gebunden  ist.