16  Die  Bergakademien.

erlassenes  Regulativ  herbeigeführt.  Hiernach  wurden  die  beiden
Klassen  vollständig  von  einander  getrennt.  Die  untere  Klasse,  von
1859  ab  „Steigerschule“  und  von  1869  ab  nach  preußischem  Muster
„Bergschule“  genannt,  als  welche  sie  noch  jetzt  neben  der  Bergakademie
  besteht,  diente  nunmehr  lediglich  zur  Ausbildung  von
Unterbeamten.  In  die  obere  Klasse,  die  jetzige  Bergakademie,
wurden  die  Kandidaten  für  die  höhere  Laufbahn  jetzt  direkt  aufgenommen
  und  für  dieselben  ein  dreijähriges  Studium  vorgeschrieben.
Im  Jahre  1859  wurde  eine  den  Fortschritten  der  Zeit  entsprechende
neue  Studienordnung  erlassen,  welche  als  die  Grundlage  der  heutigen
Einrichtungen  anzusehen  ist.  1864  erhielt  die  Anstalt,  welche  bis
dahin  noch  den  Namen  „Bergschule“  führte,  zum  Unterschied  von
der  oben  erwähnten  Steigerschule  die  Bezeichnung  „Bergakademie“.
Seitdem  sind  die  Lehrkräfte  und  Lehrmittel  derselben  bedeutend
vermehrt  und  die  zu  Lehrzwecken  dienenden  Gebäude  und  Laboratorien
  entsprechend  erweitert.  Bei  der  stetigen  Zunahme  der
Frequenz  erwiesen  sich  jedoch  die  vorhandenen  Räumlichkeiten  immer
mehr  als  unzureichend.  Im  Jahre  1901  wurde  der  lange  geplante
Neubau  der  Bergakademie-Gebäude  genehmigt  und  zunächst  der  Bau
eines  Gebäudes  für  die  hüttenmännische  Abteilung  in  Angriff  genommen.
  Dieser  Bau  ist  nahezu  vollendet,  während  der  Bau  des
Hauptgebäudes  noch  im  Gange  ist.

II.  Gegenwärtige  Einrichtung.

Die  inneren  Verhältnisse  der  Bergakademie  sind  durch  das
zur  Zeit  noch  gültige  Statut  vom  12.  Dezember  1873  geregelt.
Dieses  ist  jedoch  veraltet  und  den  heutigen  Verhältnissen  nicht  mehr
entsprechend.  Es  ist  deshalb  ein  neues  Statut  ausgearbeitet,  welches
dem  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  zur  Genehmigung  vorliegt.
Die  Bergakademie,  welche  bisher  dem  Königlichen  Oberbergamte
zu  Clausthal  bezw.  einem  Kuratorium  unterstand,  soll  hiernach  dem
Minister  für  Handel  und  Gewerbe  direkt  unterstellt  werden,  auch  soll
die  noch  mit  der  Akademie  verbundene  Bergschule  von  ihr  getrennt
werden.

Die  Leitung  der  Anstalt  erfolgt  durch  den  Direktor,  welchem
das  Professoren-Kollegium  zur  Seite  steht.

Die  Bergakademie  verfolgt  den  Zweck,  in  einem  vierjährigen
Lehrgange  eine  gründliche  Ausbildung  für  das  Berg-  und  Hüttenfach
zu  geben  und  die  einschlägigen  Wissenschaften  zu  pflegen.  Die