23  Die  Bergakademien.

Studierenden  eine  vollständige  wissenschaftliche  Ausbildung  für  den
berg-  oder  hüttenmännischen  Beruf  zu  gewähren.

Ihre  jetzige  Organisation  ist  geregelt  durch  das  Statut  vom
30.  Juni  1901  und  die  Ausführungsbestimmungen  dazu  vom  1,  August
1902.

Die  Hochschule  wird  von  einem  Rektor  geleitet  und  vertreten,
der  alljährlich  vom  Professorenkollegium  aus  seiner  Mitte  gewählt  und
vom  Könige  ernannt  wird.  Stellvertreter  ist  der  Prorcktor.  Den
Rektor  unterstützen  in  der  Wahrnehmung  der  allgemeinen  Interessen
der  Akadenie  der  Senat  {3  Mitglieder,  zugleich  Disziplinarbehörde)
und  das  Professorenkollegiun,  in  der  Geschäftsführung  das
Sekretariat  und  die  Kassenverwaltung.  Der  I.ehrkörper  zählt
wegenwärtig  12  ordentliche  Professoren,  3  außerordentliche  Professoren,
3  Dozenten  und  3  wissenschaftliche  Assistenten.  In  der  Administration
  (Bibliothek,  Sekretariat,  Kasse,  Hausverwaltung,  bergakademische
  Mineralienniederlage,  Modellierwerkstatt)  sind  17  Beamte,
Gehilfen  und  Aufwärter  beschäftigt.

Das  Jahres-Programm  gibt  Näheres  über  Geschichte,  Statistik,
l.chrziele,  Lehrmittel  und  Personal;  ferner  Zusammenstellungen  der
allgemeinen  Bestimmungen,  der  Vorträge  und  Übungen,  der  Studienpläne,
  der  Stipendien,  Stiftungen  und  Zuwendungen  an  die  Hochschule.
  Ferner  erscheinen  jährlich  ein  vollständiger  Stundenplan  und
ein  Verzeichnis  der  Studierenden.  Für  die  Studierenden  besteht  eine
Unfallversicherung;  die  Errichtung  einer  bergakademischen  Krankenkasse
  und  einer  Hlilfskasse  ist  in  Vorbereitung.

Die  Lehrräume,  Sammlungen  und  Laboratorien  befinden
sich  in  5  Gebäuden  auf  3  nahe  bei  einander  gelegenen  fiskalischen
Grundstücken  der  inneren  Stadt.  Anträge  auf  Erweiterung  der  L.ehrräume
  durch  Um-  und  Neubau  und  Vervollkommnung:der  Ausstattung
liegen  dem  Laandtage  vor.  Die  Kosten  sind  im  Staatshaushaltsctat
für  1904/05  auf  535  000  M.  veranschlagt.

Außer  den  Honoraren  für  Vorträge  und  Übungen  (jährlich
6  M.  für  die  wöchentliche  Stunde)  sind  für  die  Benützung  der
l.aboratorien  usw.  besondere  Aufwandsgebühren  zu  entrichten.
Die  Inskriptionsgebühr  beträgt  10  M.,  die  Prüfungsgebühren
für  jede  Abteilung  des  Diplomexamens  bei  Deutschen  50  M.,  bei
Ausländern  das  Doppelte.  Ferner  hat  jeder  Ausländer  jährlich
200  M.  Beitrag  zur  Akademiekassc  zu  zahlen.

Von  den  Bewerbern  um  die  Aufnahnie  als  Studierende  wird