38  Die  Forstakademien.

nach  Abgang  von  der  Schule  so  bald  wie  möglich  der  Militärpflicht
als  einjährig  Freiwillige.  Sie  müssen  die  Qualifikation  als  Reserveoffizier
  erwerben  und  legen  dann  die  Feldjägerprüfung  ab.  Das  ist
eine  Prüfung,  in  der  gegen  das  Abiturienten-Examen  erhöhte  Anforderungen
  in  neueren  Sprachen  gestellt  werden,  auch  Fertigkeit  im
Reiten  dargetan  werden  muß.  Nach  Ablegung  der  militärischen
Beförderungs-Übungen  werden  diese  Anwärter  Reserveoffiziere,  um
danach  als  aktive  Offiziere  in  das  Feldjägerkorps  versetzt  zu  werden.
Sie  legen  im  übrigen  genau  denselben  Weg  der  forstlichen  Ausbildung
wie  die  Zivilanwärter  zurück,  werden  indessen  zum  Besuch  der  Forstakademie
  kommandiert  und  genießen  dort  neben  Freiheit  von  Studienhonorar
  noch  andere  pekuniäre  Vorteile.

Erst  nach  Ablegung  des  forstlichen  Staatsexamens  tritt  ein
wesentlicher  Unterschied  zwischen  Zivilanwärtern  und  Feldjägern  ein.
Während  nämlich  die  Zivilanwärter  lediglich  im  Forstdienst  verwendet
werden,  werden  dic  Feldjäger  für  ctliche  Jahre  zum  militärischen
Dienst  kommandiert  und  finden  als  Kurierce  Verwendung,  bleiben
also  aktive  Offiziere  bis  zur  Anstellung  als  Oberförster.  Die  Anwärterliste
  für  Anstellung  als  Oberförster  wird  für  Zivilkandidaten  und  Feldjäger
  getrennt  geführt.  Die  Anstellung  als  Oberförster  erfolgt  in
jeder  Liste  gesondert  nach  dem  Dicenstalter.  Die  Feldjäger  rangieren
dabei  nach  dem  Eintritt  ins  Korps,  die  Zivilkandidaten  nach  dem
Zeitpunkt  des  bestandenen  Forstassessor-Examens.

Die  Feldjäger  erhielten  nach  1866  die  je  dritte  Stelle  der  freiwerdenden
  Öberförstercien,  später  die  fünfte.  Da  die  Zahl  der
Zivilanwärter  aber  relativ  größer  ist  als  dieses  Verhältnis  besagt,  so
kommt  cs,  dafß  die  Feldjäger  zur  Zeit  erheblich  früher  als  die  Zivilassessoren
  angestellt  werden.  Es  soll  dem  Korps  deshalb  in  der  Folge
nur  die  je  achte  Stelle  überwiesen  werden.  Mit  der  Anstellung  als
ÖOberförster  hören  die  Unterschiede  zwischen  Zivilanwärtern  und
Feldjägern  auf.

Die  Stufenleiter  der  Verwaltungsbeamten  ist  folgende:

1.  Revierverwalter,  die  jüngeren  mit  dem  Titel  Oberförster  in  dem  Range  der
Räte  V.  Klasse,  die  älteren  mit  dem  Titel  lorstmeister  in  dem  Range  der
Räte  IV.  Klasse,

.  Regierungs-  und  Forstrüäte  mit  dem  Range  der  Räte  IV.  Klasse,

.  Oberforstmeister  mit  dem  Range  der  Oberregierungsräte,

.  Ländforstmeister,  Räte  III.  Klasse  bis  I.  Klasse,

.  Oberlandforstmeister  und  Ministerial-Direktor  mit  «lem  Range  der  Räte  I.  Klasse.

W.  Weise.

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