Die  Königlich  Preußische  Forstakademie  Münden.  43

nach  den  darüber  erteilten  besonderen  Bestimmungen,  Aufrechterhaltung  der  Disziplin
unter  den  Studierenden,  Berufung  der  Lehrer  zu  Beratungen  über  den  I.ehrplan,  über
wichtigere  Disziplinarfälle  und  audere  die  Akademie  betreflende  Verhältnisse,  so  oft  es
erforderlich  ist,  Leitung  etwaiger  Abgangsprüfungen,  Abhaltung  von  Vorträgen  und
praktischen  Unterweisungen  in  der  Forstwirtschaft.

Die  Forstakademie  Münden  ist  mit  reichen  Lehrmittelsammlungen
  ausgestattet.

Als  Grundstock  wurden  ihr  die  Sammlungen  der  früheren  forstlichen
  Abteilung  von  Clausthal  überwiesen  und  die  von  Melsungen.
Durch  Zukauf  wurden  die  Lücken  ergänzt  und  so  konnten  in  der
Folge  die  zur  Verfügung  stehenden  Gelder  dazu  verwendet  werden,
Lehrmittel  neuester  Art  zu  beschaffen.

Die  Studienzeit  ist  nach  den  Bestimmungen  vom  Jahre  1903  auf
vier  Semester  festgesetzt.

Der  Lehrplan  umfaßt  folgende  Gegenstände:

A.  Hilfswissenschaften:  1.  Naturwissenschaften,  und  zwar:  a)  anorganische
  und  organische  Chemie,  b)  Bodenkunde,  Mineralogie  und
Geologie,  c)  Meteorologie  und  Klimalehre,  d)  Botanik,  e)  Zoologie
einschließlich  Fischzucht.  2.  Rechtskunde.  3.  Geodäsic.

B.  Forstwissenschaft:  1.  Waldbau  einschließlich  forstliche  Standortslehre.
  2.  Forstschutz.  3.  Forstbenutzung.  4.  Forsteinrichtung  und
Holzmeßkunde.  5.  Waldwertrechnung  und  forstliche  Statik.  6.  Forstgeschichte.
  7.  Forstverwaltungslehre  und  Statistik.  8.  Forstpolitik.
9.  Waldwegebau.  10.  Jagdkunde.

Außerdem  werden  zu  freiwilliger  Benutzung  für  die  Studierenden
noch  andere  Fächer  vorgetragen.  Hierhin  gehören  Mathematik,
Physik  und  Mechanik,  Nationalökonomie  und  Finanzwissenschaft,
Landwirtschaftslehre,  erste  Hilfeleistung  bei  Unglücksfällen.

Das  Honorar  beträgt  75  Mark  für  das  Semester.

Die  Studentenschaft  teilt  sich  in  zwei  Kurse.  Dem  ersten  gehören
  die  Studierenden  des  ersten  und  zweiten  Semesters  an,  dem
zweiten  die  des  dritten  und  vierten.

Der  Lehrplan  wird  für  jeden  Kursus  und  jedes  Semester  bcsonders
  aufgestellt  und  bekannt  gemacht.  Dabei  gilt  in  Münden  der
Grundsatz,  im  Sommer  an  den  fünf  Wochentagen  Montag  bis  Freitag
Vormittags  für  jeden  Kursus  je  vier  Vorlesungen  zu  halten.  Die
Nachmittage  werden  zu  Exkursionen  und  Übungen  benutzt  und  zwar
gchören  dem  praktischen  Unterricht  in  der  Geodäsie  zwei  Nachmittage,
  an  einem  Nachmittage  werden,  je  nachdem  cs  zur  Ergänzung
der  Vorlesungen  notwendig  ist  oder  Beobachtungsstoff  vorliegt,  zoolo-