46  Die  Forstakademien.

IV.  Die  zur  Verfügung  stehenden  Geldbeträge.

Die  Einnahmen,  welche  die  Forstakademie  aus  Studienhonoraren
(1902:  5990  M.)  und  Einschreibegebühren  (1902:  295  M.)  hat,  fließen
den  Einnahmen  der  Staatskasse  zu  und  dürfen  nicht  für  die  laufenden
Ausgaben  verwendet  werden.  Zur  Bestreitung  dieser  wird  vielmehr
der  erforderliche  Betrag  durch  den  Staatshaushaltsetat  besonders
überwiesen,

Der  Etat  der  Forstakademie  weist  folgende  Beträge  in  der
Ausgabe  nach:

Besoldungen:  für  Gehälter.  .  .  .  .  .  49750  M.
für  Wohnungsgeldzuschüse  2700

Hierbei  ist  im  besonderen  zu  bemerken:

Das  Gehalt  des  Direktors  beträgt  7500  M.,  wozu  ein  Dienstaufwand
  von  1500  M.  tritt.

Das  Gehalt  der  Professoren  je  nach  Dienstalter  4100—6%0  M.

Der  Direktor  und  der  Professor  der  Chemie  haben  Dienstwohnung,
  die  übrigen  Professoren  erhalten  einen  Wohnungsgeldzuschuß
  von  480  M.

Die  neben  der  Verwaltung  von  Oberförstereien  als  Lehrer  tätigen
Forstmeister  erhalten  dafür  je  1500  M.

Zu  Vergütungen  zur  Heranziehung  von  Hilfskräften  sind  weitere
89%  M.  eingestellt.

Die  sonstigen  Ausgaben  sind  mit  folgenden  Beträgen  eingesetzt:

Zur  Unterhaltung  der  Gebäude  .  .  .  .  3500  M.
Für  die  Bibliothek  .  .  .  .  .  2.2.2...  4000  „
Für  die  Sammlungen  und  Laboratorien.  .  5500  ,,
Für  die  botanischen  Gärten  .  .  .  .  .  ...  3500  „
Für  wissenschaftliche  Reisen  .  .  3000

Für  alle  übrigen  Ausgaben,  die  zur  Aufrechthaltung
  des  Dienstes  notwendig
werden  .  .  .  KH

Die  Ausgabe  schließt  im  ganzen  mit  der  Summe  von  9630  M.  ab.

W.  Weise.