54  Die  Forstakademien.

Der  Lehrplan  wurde  zugunsten  der  Hauptfächer  revidiert,  cinige
Fächer  wie  Mathematik  und  Physik  wurden  aus  der  Reihe  der
obligatorischen  Disziplinen  gestrichen.  Die  beiden  Universitätssemester
für  Staatsrecht,  allgemeine  Wirtschaftslehre,  Wirtschaftspolitik  und
Finanzwissenschaft  wurden  in  die  Zeit  nach  Ablegung  des  ersten
forstlichen  Examens  verlegt.

Als  ein  Ergebnis  der  Reformen  ist  auch  die  Ernennung  des
Forstmeisters  Dr.  Martin  zum  Professor  der  Forstwissenschaft  an  der
Akademie  unter  Entbindung  desselben  von  den  Verwaltungsgeschäften
der  Lehroberförsterei  Eberswalde  zu  bezeichnen;  hiermit  ist  das  neuerdings
  wieder  von  einigen  Seiten  verfochtene  Prinzip  der  Trennung
des  Unterrichts  von  der  Verwaltung  in  cinem  Einzelfalle  in  die  Tat
umgesetzt  worden.

Nachden  seit  Danckelmanns  Tode  zunächst  der  Geh.  Regierungsrat
  Prof.  Dr.  Remele  mit  der  Führung  der  Direktorialgeschäfte  betraut
  gewesen  war,  erfolgte  zum  Beginn  des  Wintersemesters  1901/02
die  Rückberufung  des  früher  schon  an  der  Akadcmie  tätig  gewesenen
Forstmeisters  Riebel  in  den  Staatsdienst  unter  Ernennung  zum
Oberforstmeister  und  Dircktor  der  Forstakademie  mit  gleichzeitiger
  Übertragung  der  Leitung  der  Geschäfte  der  Hauptstation  für
das  forstliche  Versuchswesen  in  Preußen.

II.  Organisation,  Lehrplan  und  Ausstattung.

a)  Die  Forstakademie  untersteht  unmittelbar  dem  Ministerium
für  I.andwirtschaft,  Domänen  und  Forsten;  Kurator  ist  der  jedesmalige
Ministerialdirektor  der  Abteilung  IM  (Forsten),  der  Oberlandforstmeister.
  Der  Akademiedirektor  wird  auf  Vorschlag  des  Ministers
vom  Könige  ernannt.

Die  Obliegenheiten  des  Direktors  sind  die  gleichen,  wie  sie  in
dem  Bericht  über  die  Forstakademie  zu  Münden  angegeben  sind.

b)  Der  für  die  preußischen  Staatsanwärter  vorgeschriebene,  auf
4  Semester  verteilte,  nach  2  Kursen  gegliederte  Unterricht  umfaßt
die  in  denı  Berichte  über  Münden  angeführten  Hilfswissenschaften
und  forstwissenschaftlichen  L.ehrfächer.

Das  Honorar  für  1  Semester  beträgt  75  M.,  Kollegiengelder
nach  dem  Muster  der  Universitäten  werden  nicht  erhoben.

c)  Als  Lehrmittel  dienen:

1.  Die  Königlichen  Oberförstereien  Eberswalde,  Biesenthal,
Chorin  und  Freienwalde  mit  einer  Gesamt-Waldfläche  von