60  Die  Forstakademien.

zugleich  Direktor  der  Akademie  und  Inspektionsbeamter  für  das
Lehrforstrevier  ist;  die  zweite  Professur  für  Forstwissenschaft,  deren
Inhaber  zugleich  Verwalter  des  Lehrforstreviers  ist;  vier  Professuren
für  Naturwissenschaften;  zwei  Professuren  für  Mathematik;  eine  Professur
  für  Volkswirtschafts-  und  Landwirtschaftsichre.  Die  Inhaber
der  Professuren  sind  zugleich  die  Vorstände  der  zu  ihren  besonderen
Lehrgebieten  gehörigen  Institute  und  Sammlungen.  Im  PBedarfsfalle
werden  einzeln  Fächer  außerordentlichen  Professoren  übertragen.
Sonst  sind  mit  der  Abhaltung  von  Vorträgen  beauftragt:  der  jeweilige
Vorstand  des  Amtsgerichts  Tharandt  hinsichtlich  der  Rechtskunde
und  ein  Arzt  über  die  erste  Hilfe  bei  Unglücksfällen.  Je  nach  Bedürfnis
  finden  die  einzelnen  Professoren  Unterstützung  durch  eine
genügende  Anzahl  von  Assistenten.  Auf  Antrag  des  Professorenkollegiums
  gestattet  das  Finanzministerium  die  Zulassung  von  Privatdozenten.
  Der  Direktor  der  Akademie  leitet  dieselbe  im  allgemeinen,
prüft  und  beschließt  hinsichtlich  der  Aufnahme  der  Studierenden,  hat
die  Oberaufsicht  über  den  planmäßigen  Gang  des  Unterrichts  wie
über  Sammlungen  und  Lehrmittel  und  das  Hausinventar,  bescheinigt
alle  die  Akademickasse  betreffenden  Rechnungen  und  führt  den
Vorsitz  in  den  Sitzungen  des  Professorenkollegiums.  Das  Professorenkollegiun
  beschließt  in  Disziplinarfällen,  stellt  den  speziellen  Lehrplan
  fest,  verteilt  die  Freistellen  und  Stipendien,  erstattet  Vorschläge
über  erledigte  Professuren  usw.  und  berät  gemeinsam  in  besonders
wichtigen  Fällen.  Innerhalb  eines  auf  21/,  Jahre  berechneten  Lehrganges
  werden  folgende  Gegenstände  vorgetragen:

I.  Grundwissenschaften.  1.  Naturwissenschaften  und  zwar
a)  Anorganische  Chemie.  Organische  Chemie.  Angewandte  Chemic.
b)  Mineralogie,  Petrographie.  Geologie.  Bodenkunde.  c)  Allgemeine
Botanik.  Anatomie  und  Physiologie  der  Pflanzen.  Pilzkunde.  Forstbotanik.
  d)  Allgemeine  Zoologie,  Wirbeltierkunde,  Forstinsektenkunde.
  e)  Experimental-  Physik.  f)  Meteorologie.  2.  Mathematik:
a)  Infinitesimalrechnung.  b)  Mechanik.  c)  Vermessungskunde.  Planzeichnen.
  3.  Wegebau.  4.  Volkswirtschaftsichre.

U.  Fachwissenschaften.  1.  Enzyklopädie  der  Forstwissenschaft.
  2.  Forstgeschichte.  3.  Waldbau.  4.  Forstschutz.  5.  Forstbenutzung.
  6.  Forstmathematik.  7.  Forsteinrichtung.  8.  Forstverwaltung.
  9.  Forstpolitik.

II.  Hilfswissenschaften.  1.  Rechtskunde..  2.  Landwirtschaftslehre.
  3.  Jagdkunde.