V.  Die  Großherzoglich  Sächsische  Forstlehranstalt  in
Eisenach.

Nachdem  der  im  Jahr  1849  verstorbene  Oberforstrat  König  schon
1813  in  Ruhla  ein  Privatforstlehrinstitut  begründet  hatte,  wurde  dasselbe
von  ihm  im  Jahre  1830  als  eine  vom  Staat  unterstützte  Privatanstalt
nach  Eisenach  verlegt,  jedoch  von  1850  an  als  Staatsanstalt  weiter
geführt,  zu  welchem  Zweck  derselben  die  erforderlichen  Räume  in
einem  staatlichen  Gebäude,  dem  ehemaligen  Oberforstamt,  angewiesen
worden  sind.

Die  Großherzogliche  Forstlehranstalt  ist  in  erster  Linie  zur  Ausbildung
  der  Anwärter  für  den  Großherzoglichen  Staatsforstdienst  bestimmt,
  soll  jedoch  in  gleicher  Weise  die  Vorbildung  der  Aspiranten
anderer,  insbesondere  der  Thüringischen  Staatsforstverwaltungen,
sowie  auch  der  Anwärter  für  Kommunal-  und  Privatforstdienst  vermitteln.
  Sie  untersteht  der  oberen  Leitung  des  Großherzoglichen
Staatsministeriums,  Departement  der  Finanzen.

Das  Lehrerpersonal  besteht  aus  dem  Direktor  und  zwei  weiteren
l.ehrern  der  Forstwissenschaft,  sowie  einem  naturwissenschaftlichen
Hauptlehrer,  neben  welchem  noch  ein  Dozent  der  Naturwissenschaft,
sowie  ein  solcher  der  Mathematik  gleichzeitig  Lehrer  an  dem  Großherzoglichen
  Realgymnasium  sind  und  der  Vortrag  über  Rechtskunde
einem  Mitglied  des  Großherzoglichen  Landgerichtes  in  Eisenach  übertragen
  ist.

Der  Direktor  ist  gleichzeitig  Vorstand  der  Großherzoglichen
Forsttaxationskommission,  die  anderen  forstlichen  Lehrer  sind  Mitglieder
  dieser  Behörde.

Als  Bedingung  der  Aufnahme  ist  für  die  Aspiranten  des
Staatsforstdienstes  die  Erfüllung  der  in  den  einzelnen  Ländern
geltenden  Vorschriften  maßgebend  und  vor  allem  das  Reifezeugnis
erforderlich.