Die  Großherzoglich  Sächsische  Forstlehranstalt  in  Eisenach.  73

Für  Studierende,  welche  den  Eintritt  in  eine  Staatsforstlaufbahn
nicht  beabsichtigen,  gilt  die  Voraussetzung  einer  genügenden  Schulbildung,
  für  Angehörige  des  Deutschen  Reiches  in  der  Regel
mindestens  diejenige  Schulbildung,  wie  sie  durch  Erlangung  des
Zeugnisses  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst  nachgewiesen  wird.

Außerdem  wird  die,  durch  Absolvierung  einer  praktischen  forstlichen
  Lehrzeit  gewonnene  Kenntnis  der  forstlichen  Grundbegriffe  und
der  Besitz  genügender  forstlicher  Anschauungen  vorausgesetzt.

Das  Honorar  beträgt  für  die  Aspiranten  des  Weimarischen
Staatsdienstes  und  Aspiranten  des  Staatsdienstes  anderer  Staaten,  die
von  ihren  Regierungen  angemeldet  werden,  60  M.  für  das  Scmester,
für  sonstige  Studierende  84  M.  Für  die  Benutzung  der  Bibliothek
und  der  Sammlungen  ist  von  jedem  Studierenden  eine  Aufnahmegebühr
  von  15  M.  zu  entrichten.  Die  Studienzeit  ist  auf  zwei  Jahre
bemessen  und  wird  in  zwei  einjährigen  Lehrkursen  absolviert.

Zu  den  Lehrhilfsmitteln  gehören  die  in  der  Nähe  von  Eisenach
gelegenen  Großherzoglichen  Forstreviere,  sowie  der  Großherzogliche
Karthausgarten  mit  seinen  botanischen  Anlagen,  desgleichen  der  an
der  Forstlehranstalt  befindliche  Garten.  Ferner  ist  cine  größere
Bibliothek,  sowie  eine  Reihe  naturhistorischer  (botanischer,  mincralogischer,
  zoologischer  und  physikalischer)  Sammlungen,  sowie  cin
chemisches  Laboratorium  vorhanden.

Der  Aufwand  aus  der  Staatskasse  ist  nach  dem  Voranschlag  für
die  Jahre  1902,  1903  und  1904  auf  jährlich  7175  M.  festgestellt.  Es
ist  Jedoch  zu  bemerken,  daß  die  Gehälter  der  forstlichen  Dozenten
auf  den  Aufwand  der  Großherzoglichen  Forsttaxationskommission  verrechnet
  werden.

Die  Anstalt  wird  zur  Zeit  von  45  Studierenden  besucht,  teils
Anwärtern  für  Staatsforstdienst,  teils  Aspiranten  für  Kommunal-  und
Privatdienst.

Die  Staatsforstaspiranten  sind  Angehörige  Thüringer  Staaten,
sowie  von  Anhalt  und  Waldcck.

Dice  übrigen  Studierenden  sind  meist  aus  Preußen,  einzelne  derselben
  gehören  dem  Ausland  (Rußland  und  Österreich)  an.

Stoetzer.