Vorbemerkung.

Die  landwirtschaftlichen  Hochschulen  haben  in  erster  Linie  die  Aufgabe,  praktischen
Landwirten  eine  höhere  allgemein  wissenschaftliche  und  speziell  fachliche  Ausbildung  zu
verschaffen,  um  sie  instand  zu  setzen,  als  Verwalter  oder  Inspektoren  landwirtschaftliche
Betriebe  zu  leiten  oder  auf  eigene  Rechnung  als  Domänenpächter  oder  Figentümer
größere  Güter  in  rationeller  Weise  zu  bewirtschaften.  Da  es  sich  um  die  Vorbereitung
zu  einer  rein  privaten  Berufstätigkeit  handelt,  so  gibt  es  natürlich  auch  keine  staatlichen
Vorschriften  über  diese  Studien,  der  herkömmliche  Verlauf  ist  indeß  der,  daß  die  jungen
Leute,  nachdem  sie  sich  durch  den  Besuch  einer  höheren  Lehranstalt  das  Befähigungszeugnis
  für  den  einjährigen  Dienst  erworben  haben,  zunächst  zwei  Jahre  auf  größeren
Gütern  als  Eleven  eine  praktische  Lehrzeit  durchinachen,  darauf  zwei  Jahre  eine  landwirtschaftliche.
  Hochschule  oder  eine  Universität  mit  landwirtschaftllichem  Unterricht
besuchen  und  sich  dann  der  landwirtschaftlichen  Diplomprüfung  unterziehen,  um  einen
Ausweis  über  den  Erfolg  ihrer  Studien  zu  erlangen.  Außer  von  praktischen  l.andwirten
werden  die  Hochschulen  auch  von  solchen  Studierenden  besucht,  die  sich  dem  Berufe
als  Lehrer  an  höheren  Landwirtschaftsschulen  widmen  und  die  für  solche  vorgeschriebene
staatliche  Prüfung  ablegen  wollen.  (S.  unten  S.  85.)  Auch  für  Feldmesser,  die  als
Katasterbeamte  angestellt  werden  oder  eine  sonstige  öffentliche  Bestallung  erhalten  wollen,
besteht  in  Preußen  eine  staatliche  Ausbildung  und  Prüfung  bei  den  landwirtschaftlichen
Hochschulen.  Über  den  landwirtschaftlichen  Fachunterricht  an  mehreren  Universitäten  und
die  zugehörigen  Institute  siehe  den  ersten  Band  dieses  Werkes.  An  der  technischen
Hochschule  in  München  (s.  d.)  besteht  eine  besondere  Abteilung  für  Landwirtschaft.

I.