Die  landwirtschaftliche  Hochschule  zu  Berlin.  81

bezüglichen  Isolierung  auch  bei  den  übrigen  landwirtschaftlichen
Universitäts-Instituten  fast  überall  in  Deutschland  aufgegeben.

Auch  bei  dem  Berliner  Institut  hat  es  längere  Zeit  gedauert,  bis
1891  dasselbe  ein  Versuchsfeld  erhalten  sollte.

Bei  der  Auflösung  der  landwirtschaftlichen  Akademie  Proskau
im  Jahre  1881  traten  verschiedene  Lehrkräfte,  darunter  der  um  die
Entwicklung  derselben  sehr  verdiente  Geh.  Reg.-Rat  Prof.  Dr.  Settegast
  zur  Berliner  Hochschule  über.

Der  Zusammenhang  mit  der  Universität  wurde  im  Kuratorium
und  in  verschiedenen  gleichzeitigen  Dozenten  von  Universität  und
landwirtschaftlicher  Hochschule  gewahrt.

II.  Gegenwärtige  Organisation  und  Ausstattung.

Die  Organe  der  Leitung  der  dem  Minister  für  Landwirtschaft,
Domänen  und  Forsten  unterstellten  landwirtschaftlichen  Hochschule
  sind:

1.  das  Kuratorium  (zur  Zeit  vertreten  durch  die  Ministerialdirektoren
  Dr.  Althoff  und  Dr.  Thiel),  dessen  Aufgabe
wesentlich  die  Pflege  der  wissenschaftlichen  Interessen  ist  und
welchem  alle  betreffenden  Maßnahmen  zur  Genehmigung  resp.
Begutachtung  vorgelegt  werden;

2.  der  Rektor  (zur  Zeit  pro  1.  April  1902/04  Prof.  Dr.  Gruner);

3.  das  engere  und  weitere  Lehrerkollegium.

Der  Rektor  wird  vom  engeren  Lehrerkollegium  aus  dessen  Mitgliedern
  alle  2  Jahre  neu  gewählt  und  ist  vom  König  zu  bestätigen.

Das  engere  Lehrerkollegium  besteht  aus  den  vom  König  ernannten
  etatsmäßigen  Professoren  und  einzelnen  vom  Minister  besonders
dafür  ernannten  Dozenten  und  hat  nach  dem  vom  König  bestätigten
Statut  vom  20.  Januar  1897  die  allgemeinen  Interessen  des  Unterrichts
  auf  der  Hochschule  wahrzunehmen.

Dadurch  daß  Freizügigkeit  zwischen  allen  Berliner  Hochschulen
eingeführt  wurde,  sodaß  jeder  Studierende,  welcher  an  einer  Hochschule
  immatrikuliert  ist,  berechtigt  ist,  an  jeder  anderen  Hochschule
(Universität,  tierärztliche  Hochschule,  technische  Hochschule,  Bergakademie)
  Vorlesungen  und  Übungen  zu  belegen,  sind  die  nächsten
Beziehungen  aller  dieser  Hochschulen  untereinander  gesichert.
Namentlich  ist  es  auch  möglich,  an  der  Universität  allgemein  wissenschaftliche,
  philosophische,  historische  und  weitere  staatswissenschaftliche
  Vorlesungen  zu  hören.

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  IV.  =  6