Die  landwirtschaftliche  Akademie  Bonn-Poppelsdorf.  93

Jeder  Studierende  bezahlt  ein  Gesamthonorar,  welches  für
das  Semester  120  M.  beträgt.  Damit  erhält  er  das  Recht,  alle  in
dem  Stundenplan  der  Akademie  verzeichneten  Vorlesungen  nach
eigener  Auswahl  hören  zu  können.  Es  herrscht  vollständige  Lernfreiheit.
  Bedürftigen  und  würdigen  Studierenden  kann  nach  Beschluß
des  Lehrer-Kollegiums  das  Honorar  ganz  oder  zur  Hälfte  erlassen
werden,  Ein  Fünftel  der  eingezahlten  Gesamthonorare  darf  für  diesen
Zweck  verwendet  werden.  Außerdem  bewilligt  der  Minister  würdigen
und  bedürftiren  Studierenden  noch  Stipendien  ın  Höhe  von
150—300  M.  pro  Semester.  Deren  Gesamtbetrag  stellte  sich  in  den
letzten  Jahren  pro  Semester  auf  6—7000  M.

Die  Dauer  des  ordentlichen  Lehrkursus  beträgt  2  Jahre.
Nach  Ablauf  dieser  Frist  steht  es  den  Studierenden  frei,  sich  dem
sogenannten  Abgangs-  oder  Diplomexamen  zu  unterziehen.  Für
diesen  Zweck  muß  cr  zwei  schriftliche  Arbeiten  anfertigen,  für  deren
Abfassung  ihm  zusammen  eine  Frist  von  8  Wochen  bewilligt  ist.  Die
mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  die  3  Hauptteile  der  Landwirtschaftslehre
  (Pflanzenproduktions-,  Tierproduktions-  und  Betriebs-Ichre);
  ferner  auf:  Volkswirtschattslehre,  Physik,  Chemic,  Zoologie
  und  Tierphysiologie,  Botanik  und  Pflanzenphysiologie,
Mineralogie  und  Geologie.  Alle  Studierende,  welche  einmal  als
lehrer  der  Landwirtschaft  oder  als  Beamte  an  Landwirtschaftskammern
  usw.  Anstellung  finden  wollen,  pflegen  das  Abgangscxamen
zu  machen,  sofern  sie  nicht  das  gleich  zu  erwähnende  Staatsexamen
bestehen.  Aber  auch  manche  Studierende,  die  eine  praktisch-landwirtschaftliche
  Tätigkeit  für  die.  Zukunft  ins  Auge  gefaßt  haben,
unterzichen  sich  jenem.

Zum  Examen  für  Lehrer  der  Landwirtschaft  an  Landwirtschaftsschulen
  oder  Staatsexamen  werden  nur  solche  zugelassen,
  die  im  Besitz  des  Reifezeugnisses  von  einem  Gymnasium,
einem  Realgymnasium  oder  einer  Oberrealschule  sich  befinden  und
welche  6  Semester  studiert  haben.  Es  vollzieht  sich  in  ganz  ähnlichen
  Formen  wie  die  oben  für  die  Abgangsprüfung  beschriebenen,
nur  daß  höhere  Anforderungen  an  den  Kandidaten  gestellt  werden.
Für  die  Abfassung  jeder  der  beiden  schriftlichen  Arbeiten  hat  er
6  Wochen  Frist  und  zu  den  mündlichen  Prüfungsfächern  tritt  noch
das  Landwirtschaftsrecht.  Wer  an  einer  der  21  im  Deutschen
Reich  bestehenden  Landwirtschaftsschulen  als  Lehrer  der  Landwirtschaft
  angestellt  werden  will,  mufßs  die  eben  genannte  Prüfung  bestanden
  haben.