Einleitung.

t.  Nach  den  Bestimmungen  der  Gewerbe-Ordnung  für  das
Deutsche  Reich  bedürfen  diejenigen  Personen,  welche  sich  als  Ärzte,
Tierärzte  oder  mit  gleichbedeutenden  Titeln  bezeichnen,  einer  Approbation.
  Zur  Erteilung  der  Approbation  als  Tierarzt  für  das  Reichsgebiet
  sind  nur  die  Zentralbehörden  der  Bundesstaaten  befugt,  welche
eine  oder  mehrere  tierärztliche  I.ehranstalten  haben;  also  die  zuständigen
Ministerien  in  Preußen,  Bayern,  Sachsen,  Württemberg  und  Hessen.
Die  Approbation  darf  nur  Personen  erteilt  werden,  welche  die  tierärztliche
  Prüfung  gemäß  den  Bestimmungen  vom  13.  Juli  1889  vollständig
  bestanden  haben.  Die  Ablegung  der  Prüfung  hat  bei  einer
deutschen  tierärztlichen  Hochschule  zu  erfolgen.

Seit  dem  1.  April  1903  werden  als  Studierende  an  diesen  Hochschulen
  nur  junge  Leute  zugelassen,  welche  das  Reifezeugnis  eines
Gymnasiums,  eines  Realgymnasiums  oder  einer  Oberrealschule  besitzen.
  Die  Wahl  der  Hochschule  ist  dem  freien  Ermessen  der
Studierenden  überlassen.  In  Deutschland  gibt  es  5  tierärztliche  Hochschulen,
  nämlich  je  eine  in  Berlin,  Hannover,  Dresden,  Stuttgart  und
München.  Außerdem  kann  das  tierärztliche  Studium  an  der  Universität
Gießen  absolviert  werden.  Die  Immatrikulation  der  Studierenden  kann
sowohl  im  Winter-  wie  im  Sommersemester  erfolgen.  Das  erstere
beginnt  Mitte  Oktober  und  dauert  bis  Mitte  März,  das  letztere  von
Mitte  April  bis  Mitte  August.  Die  Dauer  des  Studiums  ist,  wie  aus
den  später  mitzuteilenden  Prüfungsbestimmungen  hervorgeht,  auf
7  Semester  festgesetzt.  Die  ersten  3  Semester  sind  vorzugsweise
dem  Studiunı  der  naturwissenschaftlichen  Fächer:  Zoologie,  Botanik,
Chemie,  Physik,  sowie  der  Anatomie  und  Physiologie  zu  widmen.
Die  Studierenden  haben  in  dieser  Zeit  die  betreffenden  Vorlesungen
zu  hören  und  an  den  praktischen  Übungen  in  der  Anatomie,  Histologie,
  Chemie  und  Pharmazie  teilzunehmen.  Nach  Ablauf  von