I.  Die  tierärztliche  Hochschule  in  Berlin.

I.  Gründung  und  Entwicklung.

Als  im  18.  Jahrhundert  in  Deutschland  die  Naturwissenschaften
wieder  aufblühten  und  infolgedessen  auch  die  Landwirtschaft  einen
kräftigen  Aufschwung  nahm,  wurden  die  Verluste,  welche  die  häufig
wiederkehrenden  und  sich  schnell  verbreitenden  Viehseuchen  verursachten,
  um  so  schwerer  empfunden,  als  man  bestrebt  war,  durch
Einrichtung  einer  rationellen  Tierzucht  die  Viehbestände  zu  verbessern
und  zu  vermehren.  Aus  den  Bestrebungen,  diese  Verluste  abzuwenden,
entstand  die  Anregung,  in  Berlin  der  Tiermedizin  eine  Pflanzstätte
  zu  errichten.  Der  Generalstabsmedikus  Cothenius  wies  schon
im  Jahre  1769  auf  die  Notwendigkeit  der  Gründung  tierärztlicher
Bildungsanstalten  hin.  Aber  erst  20  Jahre  später  erreichte  es  der
Öberstallmeister  Graf  v.  Lindenau  unter  der  Regierung  Friedrich
Wilhelms  II,  daß  geeignete  Männer  nach  Wien  und  Alfort  geschickt
wurden,  um  sich  für  das  Lehrfach  der  Tierarzneikunde  vorzubereiten.
Inzwischen  wurden  in  einem  der  größten  und  schönsten  Gärten  Berlins,
der  für  die  Anstalt  erworben  war,  die  nötigen  Gebäude  errichtet.
Am  1.  Juni  1790  ist  die  Tierarzneischule,  die  der  Leitung  des  Oberstallmeisters
  Grafen  v.  Lindenau  unterstellt  war,  eröffnet  worden.  Der
Professor  der  Medizin  Naumann,  der  Professor  der  Chirurgie  Sick,
der  Apotheker  Ratzeburg,  2  Prosektoren  und  2  Lehrschmiede  hatten
den  Unterricht  zu  erteilen.  Die  Hauptaufgabe  der  neuen  Anstalt  war,
tüchtige  Fahnenschmiede  für  die  Armee  zu  bilden.  Zu  diesem  Zweck
hatte  jedes  Kavallerieregiment  geeignete  Zöglinge  in  die  Anstalt  zu
senden.  Außerdem  wurden  vom  Marstallamt  Scholaren,  die  sich  zu
Beamten  und  Rofärzten  für  die  Königlichen  Gestüte  und  Marställe
ausbilden  sollten,  in  die  Anstalt  geschickt.  Endlich  wurden  auch
sogenannte  Freischüler  oder  Extrascholaren  zum  Unterricht  zugelassen.