Die  tierärztliche  Tlochschule  in  Berlin.  117

des  Pferdespitals.  Der  Eifer  der  neuen  Lehrer,  tüchtige  Tierärzte  zu
bilden  und  die  Wissenschaft  zu  fördern,  führte  bald  zu  einer  neuen
Erweiterung  des  Unterrichts.  Es  wurden  Vorträge  über  gerichtliche
Tierheilkunde  und  Veterinärpolizei,  über  allgemeine  Naturgeschichte
und  pathologische  Anatomie  sowie  Gestütskunde  eingerichtet.
Gurlt  übernahm  1824  den  gesamten  Unterricht  in  der  Anatomie
und  Hertwig  nach  Naumanns  Abgange  1832  den  klinischen  Unterricht
  in  allen  Krankenställen.  An  Stelle  des  Chemikers  Schubert
und  des  Apothekers  Christ  trat  1824  Erdmann.  Er  übernahm  in
einem  neu  errichteten  Gebäude  den  gesamten  Unterricht  in  der
Chemie  und  Pharmazie.  \Veitere  Lehrkräfte  erhielt  die  Anstalt  1826
in  Störich,  der  über  Exterieur  und  Tierzucht  lehrte,  sowie  besonders
1833  in  Spinola,  dem  die  Leitung  des  Spitals  für  kleine  Haustiere
und  der  ambulatorischen  Klinik,  sowie  die  Vorträge  über  Seuchenlehre,
  gerichtliche  Tierheilkunde  und  nach  Naumanns  Tode  1836
die  spezielle  Pathologie  und  Therapie,  Hufbeschlag  und  Exterieur
übertragen  wurden.  Am  6.  September  1832  starb  lL.angermann,
der  seit  dem  Jahre  18209  als  vortragender  Rat  im  Kultusministerium
  die  Tierarzneischule  speziell  geleitet  hatte.  Er  hat  sich
durch  die  Organisation  der  Anstalt,  die  Anstellung  tüchtiger  Lehrkräfte
  und  durch  die  Förderung  des  Veterinärwesens  in  Preußen  ein
bleibendes  Verdienst  erworben.  Ihm  folgte  als  interimistischer  Direktor
der  AMedizinalrat  Albers.  Die  Oberleitung  und  Verwaltung  der
Anstalt  wurde  1835  dem  Kuratorium  für  die  Krankenhausangelegenheiten
  übertragen.  Dasselbe  bildete  eine  Mittelbehörde  zwischen  der
Tierarzneischule  und  dem  Kultusministerium.  Fs  hatte  die  gesamte
Administration  der  Anstalt,  die  Feststellung  des  Lehrplanes  und  die
Prüfungen  zu  leiten.  Zur  Vertretung  der  Interessen  des  Militärs  und
der  Königlichen  Marställe  wurde  dem  Kuratorium  ein  vom  Kriegsministerium
  bestimmter  Offizier  und  cin  Rat  des  Obermarstallamts
beigegeben.  Das  Regulativ  vom  5.  Juli  1838  regelte  die  Aufnahme
und  den  Unterricht  der  Militär-  und  Zivileleven  und  die  Ministerialverfügung
  vom  6.  Oktober  1839  brachte  ein  ausführliches  Reglement
für  die  abzuhaltenden  Prüfungen.

In  der  ersten  Zeit  nach  der  Gründung  der  Anstalt  hatten  nur
die  Militär-  und  Marstalleleven  eine  Abgangsprüfung  abzulegen.  Sie
wurden  mit  cinem  schriftlichen  Zeugnis  über  das  Prüfungsresultat
entlassen.  Die  Zivileleven  konnten  sich  privatim  und  freiwillig  einer
Prüfung  unterziehen.  Nach  der  Reorganisation  der  Anstalt  im
Jahre  1818  wurden  Semestralprüfungen  eingerichtet,  die  regelmäßig